Neues Insolvenzrecht zerschlägt bewährte Gerichtsstrukturen zu Lasten der Bürger und des Mittelstandes
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat heute (23. Februar 2011) den Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen verabschiedet. Neben Regelungen, die eine bessere Sanierung von Unternehmen zum Ziel haben, beseitigt das Gesetz jedoch das Recht der einzelnen Bundesländer, die Anzahl der Insolvenzgerichte selbst zu bestimmen. Nunmehr soll nur noch ein Gericht für die Bearbeitung der Insolvenzverfahren in jedem Landgerichtsbezirk zuständig sein, so dass in einigen Bundesländern zahlreiche Insolvenzgerichte geschlossen werden müssen. Der DRB lehnt diese für Bürger und den Mittelstand nachteilige Konzentration der Insolvenzgerichte entschieden ab.
Die Schließung zahlreicher Insolvenzgerichte in den Bundesländern führt unmittelbar zu Belastungen für die Wirtschaft und den Rechtsschutz suchenden Bürger. Diese müssen künftig in etlichen Fällen Wegstrecken von über hundert Kilometern in Kauf nehmen, um an mündlichen Anhörungen des Insolvenzgerichts teilnehmen zu können. Durch die Entfernung dürfte auch die dem Gericht obliegende Überwachung des Insolvenzverwalters erschwert werden. Weiterhin besteht die Gefahr, dass mit der Konzentration die landesweit agierenden großen Insolvenzverwalterkanzleien zu Lasten der kleineren Insolvenzverwalter vor Ort gestärkt werden. Den Bundesländern sollte daher weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, auf Grund ihrer örtlichen Kenntnisse selbst zu entscheiden, wie viele Insolvenzgerichte für eine effektive Rechtsgewährung und eine unternehmens- sowie bürgerfreundliche Justiz erforderlich sind.
Ausdrücklich verwahrt sich der DRB gegen die im Gesetzentwurf enthaltene unterschwellige Behauptung, Richterinnen und Richter an kleineren Insolvenzgerichten besäßen nicht die erforderliche Fachkenntnis im Insolvenzrecht und könnten diese Verfahren nicht zügig durchführen. Die Richterinnen und Richter sind im Insolvenzrecht sehr gut ausgebildet und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Demgemäß hat die Politik den Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichtern immer wieder bescheinigt, erstklassige Arbeit zu verrichten. Zudem ist statistisch belegt, dass gerade die Insolvenzgerichte, die nun von der Schließung bedroht sind, zu denen mit der kürzesten Bearbeitungszeit gehören.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank: "Das geplante Gesetz zerschlägt bewährte Gerichtsstrukturen. Ohne begründeten Anlass wird den Bundesländern die Möglichkeit genommen, die Gerichtsstrukturen an den regionalen Besonderheiten und den Bedürfnissen der Bürger und Unternehmen auszurichten. Die Politik des Misstrauens gegenüber der Justiz wird fortgesetzt. Weite Wege zu den Gerichten und Nachteile für die Wirtschaft, vor allem für den Mittelstand, sind ihr Ergebnis."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)
Pressestelle
Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525