Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Neues im Straßenverkehrsrecht / Bundesrat verabschiedet StVO-Novelle

(München) - Autofahrer müssen sich im kommenden Jahr auf einige wichtigen Änderungen im Straßenverkehrsrecht einstellen. Der ADAC hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt, die vom Bundesrat am 10. November verabschiedet wurden.

- Künftig dürfen Kraftfahrer während der Fahrt ihr Mobil- oder Autotelefon nicht mehr benutzen, wenn sie dafür Gerät oder Hörer in die Hand nehmen müssen. Das Verbot gilt für sämtliche Funktionen, so auch für den Wählvorgang oder das Versenden von Nachrichten. Die Eingabe einer Kurzwahl in ein fest installiertes Gerät bleibt ebenso erlaubt, wie die Anwahl durch Lenkradtasten oder Spracherkennung. Wer über keine Freisprecheinrichtung verfügt, muss künftig zum Telefonieren anhalten und den Motor ausschalten, andernfalls riskiert er ein Bußgeld von 60 Mark. Dieses Verbot gilt auch für Radfahrer. Beim Telefonieren am Lenker drohen 30 Mark Verwarnungsgeld.

- Autofahrer müssen abseits der Vorfahrtsstraßen verstärkt mit Tempo 30-Zonen rechnen. Die Zonen-Anordnung darf sich aber weder auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs, noch auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Sie darf sich auch nur auf Straßen ohne Ampelanlagen und ohne Fahrstreifenbegrenzung beziehen. In der Tempo 30-Zone gilt grundsätzlich „rechts vor links“.

- Im Kreisverkehr soll der im Kreis Fahrende grundsätzlich Vorfahrt haben. Dafür hat der Gesetzgeber ein neues Verkehrszeichen geschaffen. Beim Einfahren in den Kreis darf nicht mehr geblinkt werden, bei der Ausfahrt bleibt es bei der Blinkpflicht. Im Bereich des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn untersagt.

- Bei Fahrbahnreduzierungen, etwa an Autobahnbaustellen, ist mit dem Einfädeln nach dem Reißverschlusssystem erst kurz vor der Verengung zu beginnen.

- Der bis zum 31.12.2000 begrenzte Versuch, der es Radfahrern gestattet, in bestimmten gekennzeichneten Einbahnstraßen auch in der Gegenrichtung zu fahren, wird endgültig in die StVO übernommen.

Diese und weitere Änderungen werden zum 1. Januar 2001 in Kraft treten. Während der ADAC die neuen Regelungen zur Handybenutzung, zum Kreisverkehr und zum Reißverschlussprinzip im Interesse der Verkehrssicherheit grundsätzlich begrüßt, kritisiert er die Änderungen im Bereich der so genannten Tempo 30-Zonen. Diese gehen zu Lasten aller Verkehrsteilnehmer, da sie künftig mit solchen Zonen rechnen müssen, ohne dass sie durch besondere Fahrbahnveränderungen auf die Regelung aufmerksam gemacht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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