Neues Gesetz zur Finanzierung zusätzlicher Altenpflegeausbildungsplätze / VDAB: Berufsausbildungsbeihilfe muss Vorrangstellung erhalten
(Essen) - Am 5. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Kreis der Berufsausbildungen erweitert, die mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Künftig sollen auch Auszubildende in der Altenpflege die BAB erhalten können, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Am 19. Dezember hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Es soll bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
"Mit Blick auf die demografische Entwicklung ist unübersehbar: Unsere Gesellschaft braucht dringend mehr qualifiziertes Pflegepersonal", betont Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). In den letzten Jahren ist die Anzahl der Pflegebedürftigen wie auch der Pflegeeinrichtungen gestiegen, die Anzahl der Auszubildenden für den Altenpflegeberuf jedoch zurückgegangen. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung fiel diese von 2003 bis 2006 um 26,1 Prozent.
"Endlich wurde auf Bundesebene erkannt, dass die Anzahl der Ausbildungsplätze, die von den Pflegeeinrichtungen bereitgestellt und - aus einem Ausbildungszuschlag zu Lasten der Pflegeversicherung - finanziert werden kann, den Fachkräftebedarf der Zukunft nicht deckt", so Baumann. Um die Auszubildendenzahl zu steigern, müssten Finanzmittel für zusätzliche Plätze bereitgestellt werden.
"Doch leider bleibt die Gesetzgebung an diesem Punkt halbherzig und inkonsequent", kritisiert Baumann. Ein Auszubildender erhält die Berufsausbildungsbeihilfe nur, wenn er von seiner Pflegeeinrichtung kein oder nur ein sehr geringes Lehrlingsentgelt bekommt. Die BAB ist also der Ausbildungsvergütung gegenüber nachrangig. Pflegeeinrichtungen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die Auszubildenden nach dem branchenüblichen Tarif zu bezahlen. "Zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze kann die Reform nur im umgekehrten Fall beitragen, wenn also die Ausbildungsvergütung der BAB gegenüber nachrangig wäre."
Daher fordert der VDAB den Gesetzgeber auf, der Berufsausbildungsbeihilfe gegenüber der Ausbildungsvergütung den Vorrang zu geben. Das Altenpflegegesetz sieht diese Möglichkeit bereits vor, aber lediglich für andere Sozialleistungen wie z. B. das Arbeitslosengeld.
Baumann: "Es wird Zeit, dass Bund und Länder sich zu ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung für die Sicherstellung eines ausreichenden Fachkräftenachwuchses in der Altenpflege bekennen und die Refinanzierung der Vergütung zumindest für zusätzliche Auszubildende auf eine steuerfinanzierte Basis stellen." Die durch das "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" vorgesehenen Maßnahmen seien bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Da sie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung belasten, seien sie letztlich genauso systemfremd wie der die Pflegeversicherung belastende Ausbildungszuschlag.
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