Neues Gentechnikgesetz macht Kniefall vor den Interessen der Gentechnikindustrie
(Bonn) - Bei der heutigen (02. Februar) Anhörung zum Gesetzentwurf Neuordnung des Gentechnikrechts kritisierte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen den auf Druck des Bundeskanzleramtes und Bundeswirtschaftsministeriums in wichtigen Punkten zahnlosen Entwurf aus dem Künast-Ministerium. Das Gesetz sichere den Schutz der natürlichen Umwelt und die Existenz einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion nicht. Es begünstige die Ausbreitung von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt und sei damit für eine schleichende gentechnische Kontamination der gesamten Nahrungskette verantwortlich.
Der Bundesregierung fehle der Mut, gegen den Druck der amerikanischen Regierung und der internationalen Gentechnikindustrie das Sicherheitsbedürfnis von Verbrauchern, Landwirten und Natur wirksam zu vertreten. Die Bundesregierung solle sich ein Beispiel an der Kärntner Landesregierung nehmen, die in ihrem Gesetz den Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in Naturschutzgebieten und in ökologisch sensiblen Lebensräumen wie Mooren und Auwäldern verbietet. Während das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz einer gentechnikfreien Landwirtschaft sowohl beim konventionellen als auch beim ökologischen Anbau Vorrang gegenüber einer Gentechniklandwirtschaft einräumt, lasse der Künast-Entwurf den Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Deutschland ohne strenge Anforderungen zu. Bezeichnend ist nach Auffassung des DNR, dass die seit über zehn Jahren angekündigte Deckungsvorsorge zur Abdeckung der von Freisetzungen verursachten Schäden, bis heute nicht vorliegt. Die Versicherungsbranche hält die Risiken der grünen Gentechnik bis heute für nicht kalkulierbar! Für eine derartige Risikotechnologie wie die Gentechnik darf es keinen Freifahrschein geben, forderte der DNR.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Naturschutzring Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände e.V. (DNR)
Helmut Röscheisen, Generalsekretär
Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn
Telefon: 0228/359005, Telefax: 0228/359096, Mobil: 0160/97209108
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