Pressemitteilung | Industrieverband Agrar e.V. (IVA)

Neues EU-Düngemittelrecht birgt Chancen und Risiken

(Frankfurt am Main) - Zum Beschluss des Europäischen Parlaments vom 27. März 2019, das neue europäische Düngemittelrecht in Form des Trilog-Kompromisstexts mit großer Mehrheit anzunehmen, erklärt der Industrieverband Agrar e. V. (IVA):

Für Anwender und Produzenten von auf EU-Ebene zugelassenen Düngemitteln stehen große Änderungen bevor: Mit den neuen Rechtsvorschriften werden die altbekannten Düngemitteltypen abgeschafft und ein völlig neues System für EU-Düngeprodukte geschaffen. Dies bietet für die Hersteller und die Anwender Chancen, stellt sie aber auch vor große Herausforderungen. Erstmals sollen neben Mineraldüngern Recyclingprodukte und die neue, innovative Produktgruppe der Biostimulantien einbezogen und geregelt werden. Dies eröffnet vielfältige Möglichkeiten. Zudem werden auch im EU-Recht endlich Grenzwerte für Schwermetalle und andere Schadstoffe eingeführt, was wir begrüßen.

Gleichzeitig werden die völlige Abkehr vom bewährten Typensystem und zahlreiche neue Vorschriften bei Kennzeichnung, Toleranzen und bei der Produktzulassung für die Hersteller und den Handel große Kraftanstrengungen erfordern. Für die Anwender, vor allem die Landwirte, bedeutet dies, sich an zahlreiche neue Bezeichnungen und neuartige Produkte zu gewöhnen.

Der Beschluss des EU-Parlaments ist der vorletzte Schritt auf dem Weg zu einem neuen Düngemittelrecht. Nach Zustimmung des Rats können die neuen Rechtsvorschriften wahrscheinlich Ende Mai 2019 in Kraft treten. Hersteller und Anwender von EU-Düngeprodukten haben dann drei Jahre Zeit, sich auf die großen Veränderungen einzustellen. Die IVA-Mitgliedsunternehmen sind bereit, sich dieser Aufgabe zu stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrieverband Agrar e.V. (IVA) Pressestelle Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2556-1281, Fax: (069) 2556-1298

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