Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Neues Bundesnaturschutzgesetz ist nicht mehr finanzierbar

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) als Vertreter waldbesitzender Kommunen und der deutschen Forstwirtschaft fordern Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast auf, sich für einen Förderschwerpunkt „Naturschutz im Wald“ einzusetzen. Am Freitag, den 1. Juni 2001 sind die Beratungen der Hauhalts- und Koordinationsreferenten von Bund und Ländern (HuK), bei der die geplante Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) behandelt wird. Mit einem Förderschwerpunkt „Naturschutzmaßnahmen im Wald“ kann der Bund endlich eine wichtige Voraussetzung für die Finanzierungen von Naturschutzmaßnahmen im Wald schaffen. Beispielsweise für die Umsetzung der europäischen FFH-Richtlinie (Flora Fauna Habitat) durch den Vertragsnaturschutz. Gleichzeitig kann die Bundesregierung damit die Weichen für die Kofinanzierung von Naturschutzmaßnahmen durch EU-Mittel stellen. Auch die von Jürgen Trittin heute vorgelegte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes erfordert dringend eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Waldbesitzer.

Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd LANDSBERG, und der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates, Hermann ILAENDER, halten einen Ausgleich für Naturschutzleistungen im Walde für dringend erforderlich, um den gestiegenen Anforderungen und Zielen des Naturschutzes an die Waldbesitzer wirtschaftlich Rechnung tragen zu können. LANDSBERG und ILAENDER appellieren daher gemeinsam an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung zur Unterstützung der Länder bei der Umsetzung der EU-Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung nachzukommen. Als Bindeglied zwischen europäischer Strukturpolitik und der Förderung der ländlichen Entwicklung auf der Ebene der Länder komme der GAK hier eine zentrale Bedeutung zu, da ihre Maßnahmen eine Voraussetzung für den Fluss von EU-Mitteln bildeten.

LANDSBERG und ILAENDER weisen darauf hin, dass den privaten und kommunalen Forstbetrieben durch europäische Naturschutzauflagen schwere wirtschaftliche Einbußen in Millionenhöhe drohten, die sie ohne einen Ausgleich nicht aus eigener Kraft bewältigen könnten. So entständen allein im größten kommunalen Forstbetrieb Nordrhein-Westfalens, dem Landesverband Lippe, gutachtlich ermittelte Einnahmeverluste und Mehraufwendungen aufgrund von FFH-Naturschutzauflagen von bis zu 1.000 DM je Hektar und Jahr. Nach den Naturschutzauflagen dürfen Grundeigentümer beispielsweise in Altholzbeständen nicht mehr wie bisher Holz fällen und müssen Nadelholzbestände in Laubwälder umwandeln. Für die Finanzierung einer ökologisch sinnvollen Waldbewirtschaftung benötigten die Waldbesitzer allerdings die Einnahmen aus dem Holzverkauf, da sie hierüber zu 90 Prozent ihren Betriebsaufwand bestritten. Vor diesem Hintergrund sei es nur schwer nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung von den Ländern den großflächigen Schutz der Wälder verlange und eine finanzielle Förderung für Waldgebiete ablehne, in denen den Waldbesitzern erhebliche Mehraufwendungen und Mindereinnahmen durch europäische Naturschutzauflagen entständen. An dieser Stelle sei die Bundesregierung in der Pflicht, einen Interessenausgleich zwischen forstlicher Nutzung und Naturschutz im ländlichen Raum über einen Förderschwerpunkt „Naturschutzmaßnahmen im Wald“ in der GAK herbeizuführen.

Weitere Informationen:
Ute Kreienmeier
Forstreferentin des DStGB
August-Bebel-Allee 6
53175 Bonn
Tel: 0228 - 95 96 225
Fax: 0228 - 95 96 234
Mobil: 0171 - 953 33 684
eMail: ute.kreienmeier@dstgb.de
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Michael Lammertz
Geschäftsführer des DFWR
Münstereifeler Straße 19
53359 Rheinbach
Tel: 02226 - 2350
Fax: 02226 - 5792
Mobil: 0171 - 513 48 63
eMail: dfwr-rheinbach@t-online.de
http://www.dfwr.de

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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