Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Neues Behindertenrecht - zusätzliche Kosten für die Kommunen

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Rehabilitationsleistungen einheitlich in einem Sozialgesetzbuch zusammenzufassen, um den behinderten Menschen den Zugang zu Rehabilitationsleistungen zu erleichtern. Wesentliches Ziel muss es dabei sein, dass bestehende Abgrenzungsprobleme gelöst und behinderte Menschen soweit wie möglich von Leistungen der Träger der Sozial- und Jugendhilfe unabhängig werden. "Der heute vom Kabinett verabschiedete Regierungsentwurf wird diesem Anspruch in keinster Weise gerecht", so das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

"Die Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe und Jugendhilfe haben bereits heute Dimensionen angenommen, die von den Kommunen nicht mehr finanziert werden können" erklärte Landsberg. Der Gesetzentwurf will die Sozial- und Jugendhilfeträger als gleichberechtigte und gleichverpflichtete Rehabilitationsträger vorsehen. Dies bedeutet, dass Grundprinzipien des Sozialhilferechts z.B. Einsatz von Vermögen und Bedürftigkeitsprüfung teilweise entfallen. Ein nicht krankenversicherter Millionär bräuchte zukünftig sein Vermögen noch nicht mal teilweise für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen wie z.B. Kuren einzusetzen. Die Kommunen erbringen rund ein Drittel aller Ausgaben für Rehabilitationsleistungen. Dies sind ca. 18 Mrd. DM pro Jahr. Allein für die Kinder- und Jugendhilfe würde die Umsetzung 3 Mrd. DM Mehrkosten verursachen. Mittel, die den Kommunen z.B. fehlen werden, um verbesserte Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zu schaffen oder für eine intensivere Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit benötigt würden, kritisierte Landsberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/77307201 Telefax: 030/77307200

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