Pressemitteilung | Deutscher Franchiseverband e.V.

Neues Angebot: DFV führt Ombudsmannverfahren ein

(Berlin) - Ab sofort können Franchisepartner bei Auseinandersetzungen mit Hilfe eines unparteiischen Schlichters eine gütliche Lösung finden. Als Ombudsmann konnte der Franchisepionier und DFV-Ehrenpräsident Prof. h.c. Manfred Maus gewonnen werden.

In jeder guten Partnerschaft kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen - da bildet die Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer keine Ausnahme. Sollten Konflikte allerdings nicht mehr eigenständig gelöst werden können, kann es sinnvoll sein, einen unparteiischen Dritten als Schlichter einzuschalten. Diese Möglichkeit bietet der DFV ab sofort mit dem neu eingeführten Ombudsmannverfahren. Von dem neuen Verbandsservice profitieren beide Franchiseparteien gleichermaßen: Denn das Verfahren ermöglicht es, Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich und ohne ein langfristiges und kostenintensives Gerichtsverfahren beizulegen.

Als Ombudsmann konnte der DFV den erfahrenen Franchisepionier und Gründer der OBI-Organisation Prof. h.c. Manfred Maus gewinnen. Maus, der zudem DFV-Ehrenpräsident ist, zu seinem neuen Engagement: "Ich halte Streitigkeiten für etwas Förderliches, zeigen sie doch auch Chancen auf, Beziehungen zu verbessern. Als Ombudsmann betrachte ich es auch als meine Aufgabe, den Franchisepartnern bei Meinungsverschiedenheiten die Bedeutung von Werten, wie Konsequenz, Disziplin, Haftung und Verantwortung einer Franchisepartnerschaft zu vermitteln. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Wertepaar dabei hilft, Differenzen aus dem Weg zu räumen und von vorn herein zu vermeiden."

Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Präsident des DFV ergänzt: "Für dauerhaften Erfolg einer Franchisepartnerschaft ist gegenseitiges Vertrauen notwendig. Herr Prof. Maus wird als Ombudsmann sicherlich nicht nur klug schlichten, sondern auch dazu beitragen, dass verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt wird." Das DFV-Ombudsmannverfahren wird durch eine schriftliche Erklärung des Franchisenehmers oder Franchisegebers gegenüber dem DFV eingeleitet. Es ergänzt das bestehende Mediationsverfahren, dass der Verband bereits installiert hat. Das neue Angebot steht ausschließlich den DFV-Mitgliedsunternehmen mit ihren angeschlossenen Partnern zur Verfügung. Die Parteien, die sich für dieses Schlichtungsverfahren entscheiden, dokumentieren, dass sie bereit sind, den Schiedsspruch des Ombudsmannes anzuerkennen. Die Möglichkeit, nach Abschluss des Verfahrens den Rechtsweg vor einem ordentlichen Gericht einzulegen, bleibt davon allerdings unberührt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV) Christoph Kolbe, Pressereferent Luisenstr. 41, 10117 Berlin Telefon: (030) 278902-0, Telefax: (030) 278902-15

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