Neuerung im Bußgeldkatalog zum 01. April 2004
(Berlin) - Zum 01. April 2004 werden nicht nur Aprilscherze erwartet, sondern auch Neuerungen im Bußgeldkatalog. Auf diese weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin:
Telefonieren am Steuer:
Ab dann gibt es Punkte. Bisher wurden die Autofahrer mit 30 Euro und Radfahrer mit 15 Euro belangt. Ab dem 01. April wird für das Telefonieren im Auto 40 Euro und ein Punkt fällig. Für die Radfahrer 25 Euro.
Rechtswidriges Parken:
In allen Städten mit Parkraummangel kann es künftig teurer werden, sein Fahrzeug verbotswidrig abzustellen. Wer an unübersichtlichen Stellen oder in einer Kurve parkt und hierdurch ein Rettungsfahrzeug behindert muss künftig mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bislang waren bis zu 30 Euro fällig. Wer vor einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung parkt, berappt nun 50 Euro und kassiert einen Punkt statt bislang 35 Euro.
Illegale Rennen:
Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, illegale KFZ-Rennen mit 1000 Euro, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot zu ahnden.
Busverkehr:
Das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in Bussen ist dann bußgeldbewährt. Dies dürfte den meisten noch unbekannt sein und gilt für Busse mit Gurteinrichtung. Auch in den Geschwindigkeiten von Bussen und LKW's wurden neue Grenzen festgelegt. Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts droht einen Monat Fahrverbot. Bisher musste man bei einer Überschreitung ab 31 km/h die Hände vom Steuer lassen.
Die Praxis zeigt aber, dass man sich aber nicht immer mit den Bußgeldbescheiden zufrieden geben muss. Oftmals ist es möglich, sich dagegen zu wehren. Wer Zweifel an einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung hat, kann über einen Anwalt prüfen lassen, ob beispielsweise das Gerät fehlerhaft gearbeitet hat.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190