Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Neuer Wegweiser zur Riester-Rente

(Berlin) - Auch nach dem Startschuss zur privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge zum 1. Januar 2002 stellen sich für die Deutschen viele Fragen: Erhält jeder Vorsorgesparer nach dem neuen Altersvermögensgesetz steuerliche Vergünstigungen? Welche Produkte werden gefördert? Wie erhält man die Zulage? Diese und andere Fragen beantwortet der Bundesverband deutscher Banken in seiner zweiten, aktualisierten Auflage des Folders „Private Altersvorsorge – Informationen für Privatkunden“.

Anders als zunächst vorgesehen, können jetzt auch Beamte und nicht nur rentenversicherungspflichtig Beschäftigte die Förderung erhalten. Vom Gesetzgeber konkretisiert wurden zudem die Bedingungen für den flexiblen Teil der Auszahlungen im Alter.

27 Fragen und Antworten sollen dem Bürger den Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge erleichtern. Um in den Genuss des staatlichen Zuschusses zu kommen, muss jeder Berechtigte einen Mindesteigenbetrag leisten: Zum Einstieg wird das in den Jahren 2002 und 2003 jeweils ein Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) sein. Der Staat legt dann 38 Euro als Grundzulage pro Jahr dazu. Ab der Endstufe im Jahr 2008 beläuft sich der Mindesteigenbetrag auf vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens. Ab dann liegt die Förderung bei 154 Euro. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Kinderzulage.

Vorsorgesparer können sich Zeit bei ihrer Entscheidung für konkrete Produkte lassen und bis Ende 2002 Verträge abschließen, ohne für dieses Jahr die Förderung zu verlieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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