Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

Neuer Moody’s-Bericht zu Landesbanken mit vorschnellen Schlussfolgerungen

(Berlin) – Die ausgeglichene Berichterstattung und insgesamt günstige Rating-Einstufung der Landesbanken durch die Rating-Agentur Moody’s, London, hat der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin, begrüßt.

Als "vorschnell" stuft der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands hingegen die von der Rating-Agentur Moody’s für einen angenommenen Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung dargestellten Konsequenzen ein. Zum neuesten Moody’s-Bericht über deutsche Landesbanken stellt der Verband fest, die Europäische Kommission habe auf die von den Privatbanken in Brüssel eingelegte Wettbewerbsbeschwerde gegen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung noch kein Verfahren eröffnet. Dies habe der Verband bereits bezüglich des in der vergangenen Woche veröffentlichten neuen Rating-Berichts der Agentur FITCH IBCA moniert. Im übrigen sei der Ausgang des in Brüssel von den Privatbanken ausgelösten Wettbewerbsstreits, falls ein Verfahren hierzu überhaupt eröffnet werden sollte, völlig offen.

Der VÖB betont, dass Anstaltslast und Gewährträgerhaftung von den Römischen Verträgen gesichert sind. Der in dem Moody’s-Bericht durchklingende Zweifel an einem vollumfänglichen "Grandfathering" für bestehende Verbindlichkeiten sei daher nicht angebracht.

Der Verband begrüßt die klare Feststellung der Analysten, dass das von Moody’s erstmals 1995 angewandte bank financial strength rating (FSR) keinen geeigneten Bewertungsmaßstab für von Landesbanken begebene Neuemissionen darstellt. Moody’s hatte das FSR ursprünglich damit begründet, dass Banken in Staaten mit schlechtem Länderrisiko ein eigenständiges Rating erhalten sollten. Für Deutschland, das mit einem guten Länderrisiko belegt ist, wäre eine solche stand alone-Betrachtung eigentlich nicht erforderlich gewesen. "Wesentlich ist die Aussage von Moody‘s, FSR sei zwar ein Ausgangspunkt für die Bewertung von Landesbanken ohne Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, lasse jedoch, je nach operativer Ausrichtung der Landesbanken sowie deren Verhältnis zum öffentlichen Eigentümer, Abweichungen im positiven Sinne zu. Damit räumt Moody’s deutlich ein, dass die reine stand alone-Betrachtung mittels FSR nicht geeignet ist, um zutreffende Rating-Einstufungen zu erzielen", erläuterte der Pressesprecher des VÖB, Dr. Stephan Rabe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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