Neuer Leitfaden "BIM für Architekten - Leistungsbild, Vertrag, Vergütung"
(Berlin) - Die Bundesarchitektenkammer stellt auf der Expo Real in München gemeinsam mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen die neue Publikation "BIM für Architekten - Leistungsbild, Vertrag, Vergütung" vor.
Wie fügt sich das Building Information Modeling (BIM) in das Leistungsbild der Architektinnen und Architekten ein? Welche Auswirkungen hat BIM auf die Gestaltung von Architektenverträgen und auf die Honorarberechnung? Diese Fragen stellen sich mit der weiteren Etablierung der noch jungen Planungsmethode im deutschen Planungs- und Bausektor.
Der neue BIM-Leitfaden für Architekten und Planer ergänzt frühere Publikationen der beteiligten Kammern und stellt in übersichtlicher Form das "Leistungsbild Objektplanung" dar. "Eine Kernfrage, die in der Praxis immer wieder gestellt wird, lautet: Welche spezifisch bei BIM anfallenden Leistungen sind von Architekten zu erbringen, welche sind Aufgabe der Auftraggeber?", erläuterte Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, den Hintergrund der 90-seitigen Informationsschrift.
Die 90-seitige Broschüre "BIM für Architekten -Leistungsbild, Vertrag, Vergütung" stellt das "Leistungsbild Objektplanung BIM BAK" dar und gibt dazu detaillierte Anwendungshinweise. Die vorgeschlagenen "Besonderen Leistungen" nach HOAI werden Punkt für Punkt erläutert. Darüber hinaus stellt die Publikation konkrete Klauselvorschläge für Architektenverträge mit BIM bereit und gibt Orientierung über die Grundregeln des modellbasierten Planens. Im Anhang werden auch die Themen Urheberrecht, Datenschutz und Berufshaftpflichtversicherung für BIM-Leistungen dargestellt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarchitektenkammer e.V. (Bundesgemeinschaft der Architektenkammern der Länder) (BAK)
Pressestelle
Askanischer Platz 4, 10963 Berlin
Telefon: (030) 263944-0, Fax: (030) 263944-90