Neuer Bußgeldkatalog und Punktereform ab Mai in Kraft / GdP: Mehr Verkehrssicherheit nur mit mehr Polizei zu schaffen
(Düsseldorf/Berlin) - Der ab dem 1. Mai geltende Bußgeld- und Punktekatalog für Verkehrsverstöße ist laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein Schritt zu mehr Verkehrssicherheit, wenn auch kein allzu großer. Höhere Bußgelder und eine stärkere Konzentration auf Verkehrssicherheitsverstöße seien zwar die richtige Reaktion auf die zunehmende Verwahrlosung der Verkehrsmoral, spürbare Wirkung entfalten könne dies jedoch nur in Verbindung mit einer intensiveren polizeilichen Verkehrsüberwachung und einer stärkeren Präsenz der Polizei, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert, für Verkehrspolitik verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstands, heute in Düsseldorf. Plickert: "Durch die seit Jahren fortschreitende Ausdünnung der polizeilichen Verkehrsüberwachung wird der von der Politik erhoffte Effekt mit hoher Wahrscheinlichkeit verpuffen."
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende weiter: "Solange das Risiko gering ist, bei dem Begehen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat erwischt zu werden, wird bei Verkehrsrowdys kein Umdenken einsetzen. Das gilt gleichermaßen für Auto- und Motorradfahrer wie für Radler und Fußgänger. Wer tatkräftig und tatsächlich einen möglichst sicheren Straßenverkehr gewährleisten will, muss dafür Sorge tragen, dass die Polizei auf den Straßen sichtbarer und spürbarer ist." Plickert kritisierte, dass die für Verkehrspolitik zuständigen Ministerien in Bund und Ländern vor allem einträgliche Bußgelderhöhungen im Blick hätten, "die personelle Ausstattung der polizeilichen Verkehrsüberwachung jedoch - vorsichtig ausgedrückt - stiefmütterlich behandeln".
Der GdP-Vize begrüßte, dass ab Mai Dauersünder schneller aus dem Verkehr gezogen werden könnten. So werde das Rasen und Telefonieren am Steuer auch in Zukunft mindestens mit einem Punkt bestraft. Die Kritik von Verkehrsanwälten, dass Berufskraftfahrer jetzt häufiger ihren Führerschein verlieren, sei unterdessen unbegründet. Plickert: "Wer den Führerschein verliert, ist vorher bereits mehrfach verwarnt worden. Er weiß genau, was ihm droht, wenn er trotzdem weiterhin die bestehenden Verkehrsregeln missachtet."
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP)
Rüdiger Holecek, Pressesprecher
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