Neue Zulassungsgrundsätze für Bauprodukte entschärft
(Berlin) - Die Umweltanforderungen, die Baustoffe zu erfüllen haben, werden laufend verschärft. Diese Entwicklung hat auch beim Deutschen Institut für Bautechnik ihren Niederschlag gefunden, das seine Zulassungsgrundsätze für zementgebundene Baustoffe überarbeitet hat. Bau- und Baustoffindustrie haben die neuen Zulassungsgrundsätze von Beginn an kritisiert, da mit ihnen Umweltanforderungen festgeschrieben werden, die von vielen mineralischen Massenbaustoffen nicht erfüllt werden können. So wurde unter anderem gefordert, dass Auslaugungen von Baustoffen geringere Stoffgehalte und damit bessere Qualitäten aufweisen sollen als Trinkwasser. Für einige Baustoffe kommt das einem Verwendungsverbot gleich.
Nach über zweijähriger Diskussion ist nun eine erste Korrektur der Zulassungsgrundsätze gelungen. Vertreter der Bau-, Baustoff- und Recyclingwirtschaft haben sich mit Vertretern des Deutschen Instituts für Bautechnik und der Fachkommission Bautechnik der Bundesbauministerkonferenz darauf verständigt, eine Wahlmöglichkeit zu bieten, ob eine Baustoffzulassung nach den alten oder den neuen Beurteilungskriterien erfolgen soll.
Damit ist gewährleistet, dass seit Jahrzehnten bewährte mineralische Baustoffe auch weiterhin zulassungsfähig und anwendbar bleiben sagte Hans Helmuth Jacobi, BBS-Vizepräsident. Gleichzeitig wird eine wichtige und notwendige Weichenstellung vorgenommen, denn die Anforderungen des Zulassungsverfahrens werden in absehbarer Zeit auch für genormte Baustoffe von Bedeutung sein ergänzte Prof. Dr. Nußbaumer, Vizepräsident Technik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
Der gefundene Kompromiss könnte zudem auch ein Signal für das Bundesumweltministerium sein, das sich im Zuge der Erarbeitung einer neuen Bundesverwertungsverordnung und der Überarbeitung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ebenfalls intensiv mit Umweltanforderungen an Baustoffe befasst.
Hintergrund:
Die Verschärfung der Umweltanforderungen an Baustoffe resultiert aus den Bestrebungen der Länderarbeitsgemeinschaften, die Vorsorgeaspekte hinsichtlich Boden- und Gewässerschutz zu konkretisieren. Mit der Ableitung neuer Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Jahr 2004 allerdings kontroverse Diskussionen zwischen Wirtschaft und Verwaltung ausgelöst, da die Werte einerseits sehr streng sind und sie außerdem unmittelbar zur Beurteilung der aus Baumaterialien auslaugbaren Stoffe herangezogen wurden, ohne dabei Verdünnungs-, Speicher- und Abbauprozessen ausreichend Rechnung zu tragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Baustoffe-Steine und Erden e.V.
Mechthild Klett, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kochstr. 6 - 7, 10969 Berlin
Telefon: (030) 72619990, Telefax: (030) 726199912
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