Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

Neue Züchtungsmethoden: Differenzierte Betrachtung muss die Leitlinie sein

(Bonn) - Anlässlich der heute vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Brüssel durchgeführten Expertenveranstaltung "Thoughts for Food - scientific aspects of the regulative framework on new breeding Technologies" spricht sich der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. erneut für eine Gesetzgebung aus, die den wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuesten Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung sinnvoll Rechnung trägt. "Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden, die sich von herkömmlich gezüchteten nicht unterscheiden, sollten nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) reguliert werden", fordert BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer mit Blick auf den für Juli 2023 angekündigten Gesetzesvorschlag der EU-Kommission.

Derzeit führt jede Anwendung neuer Züchtungsmethoden wie CRISPR/Cas zu einem zu regulierenden GVO. Der Europäische Gerichtshof hatte bei seinem Urteil aus dem Jahr 2018 nur den Einsatz bestimmter Methoden im Blick, nicht aber die so erzeugte Veränderung. Dies hält der BDP für fachlich nicht gerechtfertigt und setzt sich für eine differenzierte Bewertung ein. Mit neuen Züchtungsmethoden können sehr unterschiedliche Veränderungen erreicht werden, unter anderem solche, die auch durch natürliche Prozesse oder herkömmliche Züchtungsmethoden entstehen könnten.

Der BDP betont, dass nicht nur der Rechtsrahmen für die Regulierung von Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden entscheidend für deren Nutzung sein wird. Die Politik muss sich auch mit der Frage der Schutzsysteme für das geistige Eigentum in der Pflanzenzüchtung befassen. Patente könnten den Zugang zu neuen Technologien und biologischem Material, welches für die Züchtungsarbeit unverzichtbar ist, zukünftig einschränken und dadurch den Züchtungsfortschritt massiv gefährden. "Es muss eine schnelle, rechtsverbindliche Lösung geschaffen werden, nach der biologisches Material, das auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, nicht patentiert werden kann - unabhängig davon, wie es hergestellt wurde", verweist Dr. Schäfer auf die im Januar veröffentlichte Position des BDP zur Ausgestaltung des Patentschutzes bzw. für einen starken Sortenschutz in der Pflanzenzüchtung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Ulrike Amoruso-Eickhorn, Referentin Öffentlichkeitsarbeit Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn Telefon: (0228) 9858110, Fax: (0228) 9858119

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