Neue Zeitrechnung beim Transport von Möbeln
(Hattersheim) - 11. April 2007 ist eine neue Zeitrechnung für den Transport von Möbeln angebrochen. An diesem Tag ist die neue Lenk- und Ruhezeitenverordnung (EG) 651/2006 in Kraft getreten. Wie in der Vergangenheit gelten auch bei der neuen Verordnung Lenkzeitenbegrenzungen von höchstens neun Stunden täglich, wobei die Lenkzeit zweimal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden kann. Allerdings ist die maximale Lenkzeit in der Woche auf jetzt 56 Stunden begrenzt worden. Auch die Ruhezeiten der neuen Verordnung sind wesentlich unflexibler als in der Vergangenheit und deutlich ausgedehnt worden.
Neben den Lenk- und Ruhezeiten gilt es für die Möbelspeditionen auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Danach beträgt die durchschnittliche maximal zulässige Arbeitszeit nur noch 208 Stunden im Monat.
Die Kombination aus neuer Lenkzeitenverordnung und Arbeitszeitgesetz stellt die Möbelspediteure vor erhebliche Probleme. Die Möbelspeditionen müssen aufgrund der Restriktionen mehr Fahrpersonal einsetzen, wenn die gleichen Mengen transportiert werden sollen, so Reinhard Müller, Geschäftsführer des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. Da bislang durch das Fahrpersonal auch entladen wird, und diese Entladezeiten Arbeitszeiten darstellen, wird das Personalproblem noch verschärft.
Erste Berechnungen haben für die Möbelspediteure Mehrkosten von mindestens sechs Prozent, im Verteilverkehr sogar über 30 Prozent ergeben. Dabei sind die aufgrund des Fahrermangels absehbaren steigenden Lohnkosten noch nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie der steigende Aufwand in der Disposition, in der neben Fahrzeugen jetzt auch in verstärktem Maß Personal disponiert werden muss.
Die Verlader aus Möbelindustrie und Möbelhandel können sich Preisgesprächen kaum verschließen ist Müller überzeugt. Ein oder gar beide Augen zuzudrücken, ist keine Lösung. Der digitale Tachograph hat den gläsernen Fahrer geschaffen, Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten werden für die Kontrollbehörden sofort offensichtlich und können sogar EU-weit geahndet werden.
Mit der Feinstaubkennzeichnungsverordnung ist der nächste Preistreiber bereits jetzt sichtbar. Da zahlreiche Kommunen die Einrichtung von Umweltzonen angekündigt haben, stehen auch den Möbelspediteuren kostenintensive Ersatzinvestitionen ins Haus.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Möbelspedition und Logistik e.V. (AMÖ)
Dierk Hochgesang, Pressesprecher, Public Relations und Öffentlichkeitsarbeit
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