Neue Vorschläge der EU-Kommission zur Unterschreitung der Mindeststeuern für Dieselkraftstoff in den Beitrittsländern als Harmonisierungschance nutzen
(Frankfurt am Main) Die Europäische Kommission hat Ende Januar einen Vorschlag zur Änderung der erst im vergangenen Jahr nach heftiger Diskussion verabschiedeten EU-Energiesteuerrichtlinie vorgelegt. Gemäß diesem Vorschlag soll es zahlreichen EU-Beitrittsländern gestattet werden, die in dieser Richtlinie vorgegebenen Mindest-Mineralölsteuersätze auf Dieselkraftstoff bis Ende 2012 deutlich zu unterschreiten.
In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Dr. Stolpe hat das Präsidium des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. an die Bundestags- und Bundesratsbeschlüsse vom Mai vergangenen Jahres zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Zusammenhang mit der Mauteinführung erinnert. In diesen Beschlüssen verpflichten Bundestag und Bundesrat (Drucksache 15/1023) die Bundesregierung sich für die beihilferechtliche Genehmigung des Mautermäßigungsverfahrens/Mineralölsteueranrechnungsverfahrens durch die EU-Kommission einzusetzen. Der BGL appelliert an Minister Dr. Stolpe, gemeinsam mit Bundesfi-nanzminister Eichel, die erneute Kommissionsinitiative im Sinne dieser Verpflichtung zu nutzen. Bisher hat die EU-Kommission, die derzeit das deutsche Mautanrechnungsmodell unter beihilfe-rechtlichen Gesichtspunkten noch überprüft, stets darauf hingewiesen, die nationalen Mineral-ölsteuersätze dürften selbst bei Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr (im Fall Deutschlands: der geplanten Autobahnmaut) nicht unter das nationale Niveau vom 1.1.2003 (in Deutschland: 40,74 Cent je Liter) abgesenkt werden. Der EU-Mindestsatz liegt derzeit bei 30,2 Cent je Liter, mehreren Beitrittsstaaten sollen Mineralölsteuersätze bis Ende 2007 von 24,5 Cent je Liter und bis Ende 2012 von 27,4 Cent je Liter ermöglicht werden. Der hohe Mineralölsteuer-satz in Deutschland wäre demgegenüber bei 40,74 Cent je Liter praktisch eingefroren.
Da die Kommissionsinitiative Einstimmigkeit im Rat erfordert, ist aus Sicht des BGL die einmalige Möglichkeit gegeben, diese harmonisierungshemmende Regelung gleich mit zu beseitigen und einen Durchbruch bei der Umfinanzierung der Infrastruktur in Deutschland zu erreichen. Der BGL fordert daher konkret, in der Energiesteuerrichtlinie durch eine Öffnungsklausel für die Anrechnung von Mineralölsteuern auf einzuführende Nutzergebühren solange das EU-Mindestniveau nicht unterschritten wird den notwendigen Spielraum für das Mineral-ölsteueranrechnungsmodell im Zusammenhang mit der Einführung der deutschen Lkw-Maut zu schaffen.
Angesichts dieser neuen Entwicklung bleibt auch Bundesfinanzminister Eichel aufgefordert, sich in Brüssel für die Umsetzung der Harmonisierungsbeschlüsse von Bundestag und Bundesrat stark zu machen, so BGL-Präsident Hermann Grewer. Ansonsten werde durch die geplanten Ausnahmeregelungen für die Beitrittsstaaten der Tanktourismus in erheblichem Maß zunehmen. Dies könne auch dem Bundesfinanzminister nicht gleichgültig sein.
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Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
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