Neue Vorschläge der Bundesregierung zur Rentenreform werden den Notwendigkeiten einer echten Strukturreform nicht gerecht
(Berlin) - Die neuen Vorschläge der Bundesregierung zur gesetzlichen Rentenversicherung werden den tatsächlichen Notwendigkeiten einer echten, strukturverändernden Rentenreform nicht gerecht. Der geplante Einbau eines Generationenfaktors in die Rentenformel erst ab dem Jahre 2011 kommt viel zu spät. Außerdem lässt die Bundesregierung offen, ob bei dem Generationenfaktor auch die gegenwärtigen Rentner ihren unverzichtbaren Beitrag zur Stabilisierung leisten oder nur die künftigen Rentner herangezogen werden. Dadurch wird ohne Not Zeit für eine unvermeidliche und unverzichtbare Konzentration der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine dauerhaft leistungsfähige und bezahlbare Basissicherung vertan, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 3. Juli in Berlin.
Eine Erhöhung des Beitragssatzes bis zum Jahr 2030 auf 22 Prozent ist eine unzumutbare Belastung der Arbeitnehmer und Betriebe. Wir brauchen nachhaltige Strukturreformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, um diesen Beitragssatzanstieg zu verhindern, sagte Hundt.
Dringend notwendig ist eine Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung auf unter 20 Prozent. Eine solche Begrenzung der Zwangsabgaben muss neben den Strukturänderungen ein Hauptziel der Rentenreform sein. Angesichts der weltweit höchsten Personalzusatzkosten, die zu fast zwei Drittel gesetzlich verursacht sind, und einer Abgabenbelastung des Durchschnittsverdieners von 60 Prozent geht hieran kein Weg vorbei.
Positiv zu werten ist, dass die Bundesregierung dem Drängen der Gewerkschaften nach einer obligatorischen und paritätisch finanzierten privaten Altersvorsorge eine Absage erteilt hat. Die Privatvorsorge und die betriebliche Altersversorgung müssen eine freiwillige Entscheidung jedes Bürgers und jedes Betriebes bleiben. Anderenfalls würde die bereits heute überhöhte Zwangsabgabenlast noch weiter steigen, sagte Hundt.
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