Neue Vorgaben zur Sprengstofferkennung an den Luftsicherheitskontrollen / Der Flughafenverband ADV erwartet keine Beeinträchtigungen für Flugreisende
(Berlin) - Am 1. September 2015 treten ergänzende EU-Vorschriften für die Kontrolle von Passagieren und ihrem Handgepäck in Kraft. Die Regeln sollen helfen, Sprengstoffe künftig noch besser zu erkennen. Dafür setzen die Behörden verschiedene Detektionstechnologien ein.
Der Flughafenverband ADV erwartet keine spürbaren Veränderungen in den Kontrollprozessen. Hierzu erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen): "Die zusätzlichen Methoden führen zu einer Steigerung der ohnehin schon hohen Sicherheitsstandards bei den Fluggastkontrollen. Die zuständigen Luftsicherheitsbehörden haben sich zusammen mit den privaten Dienstleistungsunternehmen intensiv auf die veränderten Kontrollprozesse vorbereitet. Die deutschen Flughäfen stehen im engen Kontakt mit den verantwortlichen Stellen. Ziel ist, dass bei erhöhter Sicherheit der Reisekomfort für die Passagiere nicht beeinträchtigt wird."
Die Verhaltens- oder Gepäckregeln ändern sich nicht. Die Flugreisenden müssen lediglich damit rechnen, dass es zu vermehrten Nachkontrollen kommen kann. Die Flughäfen rechnen nicht mit höheren Wartezeiten an den Kontrollspuren.
Zur Information: Grundlage für die Neuregelung ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 278/2014 der EU-Kommission vom 19. März 2014.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband (ADV)
Pressestelle
Gertraudenstr. 20, 10178 Berlin
Telefon: (030) 310118-0, Fax: (030) 310118-90