Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Neue Verkehrsbestimmungen in Italien

(München) - Italien hat in diesen Tagen ohne vorherige Ankündigung zwei wichtige neue Verkehrsregeln in Kraft gesetzt. Der ADAC befürchtet, dass vielen Urlaubern aus Deutschland diese neuen Vorschriften zum Zeitpunkt ihres Urlaubsstarts noch nicht bekannt sind. So werden auf viele Reisende teilweise drastische Bußgelder zukommen. Der ADAC appelliert deshalb an die italienischen Behörden, für deutsche Urlauber eine Übergangsfrist festzulegen, während der die "Verkehrssünder" nur ermahnt, aber nicht abkassiert werden, z.B. wenn sie auf der Autobahn ohne Abblendlicht unterwegs sind.

Seit dem 23. Juni 2002 gilt die neue Pflicht, auch am Tag mit Licht zu fahren. Danach müssen aus Sicherheitsgründen ab sofort alle Motorrad- und Mopedfahrer ständig mit Abblendlicht fahren. Auf Autobahnen gilt dies auch für alle anderen Kraftfahrzeuge, also auch für Pkw. Wer ohne die vorgeschriebene Beleuchtung fährt, riskiert ein Bußgeld von 32 Euro.

Zusätzlich hatte die italienische Regierung am 21. Juni per Dekret die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 gesenkt. Mit dieser Maßnahme soll rechtzeitig zur Sommerreisezeit dem Fahren mit Alkohol am Steuer Einhalt geboten werden. Alkoholisiertes Fahren wird in Italien mit einer Geldstrafe zwischen 774 und 2582 Euro sowie einem Fahrverbot von 15 Tagen bis zu drei Monaten geahndet.

Die per “Notverordnung“ erlassenen Regelungen gelten vorerst für mindestens 60 Tage. Dann können sie verlängert oder endgültig ins Straßenverkehrsrecht übernommen werden, womit spätestens im Herbst zu rechnen ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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