Pressemitteilung |

Neue Umweltvorschriften strukturpolitisch eine Katastrophe

(Bonn) – Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland müssen künftig bei Neu- oder Erweiterungsbauten in der Tierhaltung deutlich höhere Genehmigungshürden überwinden. Darauf verständigten sich Bundestag und Bundesrat am 22. Juni 2001, indem sie dem Artikelgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) sowie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zustimmten. Zwei Tage zuvor hatte der Vermittlungsausschuss über das Gesetz beraten.

Die sowohl von Berufsstand als auch von der Agrarministerkonferenz geforderte 1:1-Umsetzung der EU-Bestimmungen ist damit kläglich gescheitert.

Mit dem jetzt verabschiedeten Artikelgesetz werden erstmals auch die Rinder- und Kälberhaltung in die Genehmigungsverfahren einbezogen. Das ist einmalig in der EU.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird zukünftig in Deutschland deutlich eher gefordert als in den übrigen EU-Staaten (s. Tabelle). Neu ist ferner die Einführung einer allgemeinen und einer standortbezogenen Vorprüfung. Die allgemeine "Vorprüfung des Einzelfalles" greift bereits für alle expansionswilligen Betriebe, mit einem Viehbesatz über 2 Großvieheinheiten (GVE) je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Ausgenommen sind lediglich Betriebe, die insgesamt weniger als 50 GVE aufweisen.

Umgerechnet sind das Bestände mit 50 Rindern oder 166 Kälbern oder 312 Mastschweinen oder 166 Zuchtsauen oder 12.500 Stück Geflügel. Bei kombinierten Beständen sind es entsprechend weniger Tiere in den jeweiligen Tierkategorien.

Eine standortbezogene Vorprüfung kann auf die Betriebe zukommen, die z.B. in ökologisch sensiblen Gebieten Tierhaltung betreiben - auch wenn der Tierbesatz unter 2 GVE liegt. Die Vorprüfung ist an ein sog. vereinfachtes Bundesimmissionsschutz-Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gekoppelt. Durch diese Erweiterung des deutschen Umweltrechtes unterliegen nach Schätzungen des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) zukünftig ein Drittel der schweinehaltenden Betriebe mit rd. zwei Drittel des Tierbestandes dem kleinen BImSch-Verfahren und der UVP-Vorprüfung. Die Verfahrenskosten werden vom ZDS mit rd. 50.000 DM beziffert.

Abgesehen von dem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand der aus dem 50-GV-Vorschlag resultiert, sieht der ZDS einen gegenläufigen Effekt zur 'neuen Agrarpolitik', da bei diesen Kosten Investitionsvorhaben nur noch für große Tierbestände rentabel. sind. Kleine Betriebe können die Kostenbelastung nicht verkraften und werden vermehrt aus der Produktion aussteigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

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