Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Neue Umsatzsteuer-Modelle des BMF nicht geeignet zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat zu den drei Umsatzsteuer-Modellen des BMF (Mittler-Modell und zwei Reverse-Charge-Modelle) mit Schreiben vom 2. Mai 2002 umfassend Stellung genommen und aufgezeigt, wo die Schwierigkeiten bei ihrer Umsetzung liegen. Das vom BMF angestrebte Ziel, mit einer Systemänderung Umsatzsteuerbetrug zu verhindern und mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen, unterstützt der DStV.

Alle Modelle waren jedoch abzulehnen, denn die neuen Modelle führen für die Unternehmen zu erheblich mehr Verwaltungsaufwand. Der Unternehmer wird verpflichtet, einen Internet-Zugang zu unterhalten. Trotz erheblich größeren Verwaltungsaufwandes seitens des Unternehmers sind auch diese Systeme betrugsanfällig. Die bestehenden gesetzlichen Instrumentarien bieten der Finanzverwaltung bereits heute weitreichende Kontrollmöglichkeiten, die es erst gilt auszuschöpfen, bevor den Unternehmen zusätzliche Pflichten auferlegt werden. Des Weiteren birgt ein nationaler Alleingang die Gefahr einer europarechtswidrigen Regelung.

Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs hatte das BMF dem DStV drei Modelle mit weitreichenden systematischen Änderungen zur Umsatzbesteuerung vorgelegt. Ausgangspunkt der Überlegungen des BMF waren die so genannten „Mainzer Vorschläge zur Umsatzsteuer“, die der Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz, Gernot Mittler, im August 2001 vorgestellt hatte. Auf der Grundlage dieser und auch anderer systematischer Änderungsvorschläge wurde vom BMF das Modell einer Vorstufenbefreiung (sog. Mittler-Modell), das Modell Reverse-Charge/Vorsteuerverrechnung und das Modell Reverse-Charge mit Gesamtschuldnerhaftung entwickelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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