Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Neue Tarifabschlüsse für Landwirtschaft und Weinbau für die Pfalz und Rheinhessen

(Mainz) - Die Tarifverhandlungen zwischen dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Rheinhessen-Pfalz e.V., An der Brunnenstube 33 - 35, 55120 Mainz und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt sind abgeschlossen. Die landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräfte sind nach der Lohngruppe 1 zu entlohnen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) informiert seine Mitglieder, dass mit Wirkung vom 1. Mai 2002 sich die Tariflöhne um 2,1 Prozent und mit Wirkung zum 1. Mai 2003 um 2,5 Prozent erhöhen.

Mit Wirkung vom 1. Mai 2002 sind folgende Lohntarife für die Saisonarbeitskräfte der Lohngruppe 1 für den Bereich Landwirtschaft und Weinbau gültig:

Tarifgebiet Pfalz: Lohngruppe 1 (Zone II) 4,63 EUR brutto pro Stunde
Hilfsarbeiter für leichte Arbeiten/Arbeitskräfte im Alter über 18 Jahren

Tarifgebiet Rheinhessen: Lohngruppe 1 (Ortsklasse A) 4,66 EUR brutto pro Stunde
Hilfsarbeiter für leichte Arbeiten/Arbeitskräfte im Alter über 18 Jahren

Ab 1. Mai 2003 sind folgende Lohntarife für die Saisonarbeitskräfte der Lohngruppe 1 für den Bereich Landwirtschaft und Weinbau gültig:

Tarifgebiet Pfalz: Lohngruppe 1 (Zone II) 4,74 EUR brutto pro Stunde
Hilfsarbeiter für leichte Arbeiten/Arbeitskräfte im Alter über 18 Jahren

Tarifgebiet Rheinhessen: Lohngruppe 1 (Ortsklasse A) 4,78 EUR brutto pro Stunde
Hilfsarbeiter für leichte Arbeiten/Arbeitskräfte im Alter über 18 Jahren

Damit sind alle Saisonarbeitnehmer mit der Einstellungszusage/Arbeitsverträge ab 1. Mai 2002 beziehungsweise ab 1. Mai 2003 mit den jeweiligen erhöhten Löhnen anzufordern. Weitere Fragen zu den Lohngruppen beantworten Ihre Bezirksgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland- Pfalz Süd.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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