Neue Spielregeln für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen / Unternehmen erhalten künftig ein Klagerecht
(Braunschweig/Lüneburg/Stade) - Für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen gelten ab November 2011 neue Spielregeln. Wenn zum Beispiel Betriebshöfe, Bauhöfe oder Wohnungsbaugesellschaften in kommunaler Hand ihre Leistungen am freien Markt anbieten und damit in Konkurrenz zu Handwerksbetrieben treten, können betroffene Unternehmen künftig dagegen vor den Verwaltungsgerichten klagen. Diese Drittschutzwirkung sieht das Niedersächsische Kommunalverfassungsrecht vor, das im Dezember vom Landtag verabschiedet wurde. "Privates Unternehmertum muss in unserer Wirtschaftsordnung Vorrang haben. Wenn kommunale Unternehmen, die kein Insolvenzrisiko tragen und steuerliche Vorteile haben, in Konkurrenz zu Handwerksbetrieben treten, ist der Wettbewerb verzerrt", erklären Norbert Bünten und Otto Schlieckmann. Die Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade weisen vor allem auf den vorbeugenden Nutzen der neuen Regelung hin: "Eine Kommune wird künftig noch sorgfältiger prüfen, in welchen Bereichen sie wirtschaftlich tätig werden will." Gerade in Zeiten knapper Kassen sei die Versuchung größer, neue wirtschaftliche Betätigungsfelder zu erschließen. Das neue Kommunalverfassungsrecht setze nun strengere Grenzen, weil dagegen geklagt werden könne. Ausgenommen von der Drittschutzwirkung sind bestimmte Bereiche wie Energie, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Telekommunikation, die unter die Daseinsvorsorge fallen. In diesen Sektoren dürfen Kommunen selbst dann tätig werden, wenn der öffentliche Zweck eben so gut oder besser durch private Unternehmen erledigt werden kann.
Beide Hauptgeschäftsführer betonen, dass im Kammerbezirk derzeit keine gravierenden Probleme mit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen bekannt seien. "Das Verhältnis zwischen Kommunen und dem Handwerk ist traditionell gut und von gegenseitigem Verständnis geprägt", so Bünten und Schlieckmann. Die Kommunen seien wichtigster öffentlicher Auftraggeber, die Handwerksbetriebe wiederum würden wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitstellen und mit ihren Steuerzahlungen zur Finanzierung der Kommunen beitragen.
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