Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Neue Spielregeln beim Autohandel / Für Verbraucher noch kein Grund zum Jubeln

(München) - Die zum 1. Oktober von den EU-Kommisären beschlossene Neufassung der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) wird so schnell noch keine Vorteile für den Verbraucher bringen. Der ADAC weist darauf hin, dass sich die verbraucherfreundlichen Änderungen der Verordnung größtenteils erst nach Übergangsfristen von einem bis zwei Jahren in der Praxis auswirken werden. Ob und in welchem Umfang danach der Verbraucher von der neuen GVO profitieren wird, kann heute noch niemand mit Sicherheit sagen.

Zu den wichtigsten Neuerungen ab dem 1. Oktober 2004 dürfte die dann geltende Niederlassungfreiheit zählen, die es jedem Neuwagenhändler ermöglicht, seine Autos überall im EU-Gebiet zu verkaufen. Das macht vor allem für diejenigen Händler Sinn, die beim Hersteller billiger einkaufen können, als der ortsansässige Anbieter. Bisher musste jeder Autohändler die Gebietsgrenzen der Konkurrenz beachten und durfte nur dann beispielsweise über Gebiets- oder Landesgrenzen hinweg verkaufen, wenn der Kunde selbst den Kontakt zu dem jeweiligen Händler hergestellt hat.

Für die weiteren Bestandteile der neuen GVO endet die Übergangsfrist schon im Oktober 2003. So zum Beispiel die Neuregelung im Verhältnis zwischen Hersteller und Werkstatt. Konnte sich ein Automobilproduzent bisher seine Vertragswerkstätten selbst aussuchen, wird er nun jeden Reparaturbetrieb akzeptieren müssen, der die vom Hersteller festgelegten Qualitätsmerkmale erfüllt. Das sorgt für mehr Wettbewerb und wird dem Verbraucher möglicherweise niedrigere Reparaturkosten bescheren. Er profitiert auch davon, dass die Reparatur- und Servicebetriebe nach der neuen GVO nicht mehr gezwungen sind, die stark überteuerten Ersatzteile vom Fahrzeughersteller zu kaufen. Stattdessen können sie künftig ihren Bedarf dort decken, wo ihnen qualitätsgleiche billigere Teile angeboten werden.

Ein weiterer wesentlicher Punkt der neuen GVO ist, dass der Zugang zu den Reparaturdaten allen Werkstätten gleichermaßen ermöglicht werden muss. Dafür haben vor allem der ADAC und die europäischen Automobilverbände gekämpft. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass auch so genannte freie Werkstätten grundsätzlich jedes Fahrzeug reparieren können. In der Praxis wird dies in Einzelfällen möglicherweise daran scheitern, dass sich die Anschaffung kostspieliger Diagnosegeräte und Spezialwerkzeuge für kleine
Werkstätten nicht lohnt. Der ADAC fordert in diesem Zusammenhang übrigens schon seit langem eine Vereinheitlichung der Diagnose-Standards.

Nach Ansicht des ADAC muss durch die neue GVO sichergestellt werden, dass auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Informationsaustausch zwischen Hersteller, Vertriebsorganisation und den Reparatur- und Servicebetrieben stattfindet. Nur so kann der hohe Sicherheitsstandard, der im Umgang mit dem Produkt Auto zwingend notwendig ist, Gewähr leistet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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