Pressemitteilung | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)

Neue Sicherheitskennzeichnung: Betriebe sollten kurzfristig umstellen / ASR 1.3 regelt ab sofort die Verwendung von Rettungs-, Warn- und Brandschutzzeichen für alle Arbeitsstätten in Deutschland

(Kassel) - Ab sofort gilt die neu überarbeitete Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 1.3 für alle Betriebe in Deutschland. Demnach müssen Arbeitgeber für ihre Betriebsstätten die international und europäisch abgestimmten Sicherheitszeichen verwenden, die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam.

Man unterscheidet jetzt zwischen Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen. Diesen sind unterschiedliche graphische Symbole und Farben zugeordnet. Beim Brandschutz ist jeweils ein Quadrat in der Sicherheitsfarbe Rot mit dem entsprechenden Symbol zu verwenden, beispielweise der Hinweis auf einen Feuerlöscher, einen Brandmelder oder den Löschschlauch. Betroffen von der neuen Kennzeichnungspflicht sind auch Flucht- und Rettungspläne, die entsprechend angepasst werden müssen. Details dazu finden sich auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de.

Eine Übergangsfrist ist in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten ASR 1.3 nicht vorgesehen. "Wir empfehlen daher allen Arbeitgebern eine kurzfristige Umstellung und Unterweisung der Beschäftigten", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf.

"Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitskennzeichen in bestehenden Arbeitsstätten nicht an", so Wege weiter, "hat er mit einer Gefährdungsbeurteilung selbst zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können, so wörtlich das BMAS. Arbeitgeber sollten wegen des neuen Standes der Sicherheitstechnik die neuen Kennzeichen einsetzen; insbesondere die Zeichen F001 bis F006, die den Brandschutz betreffen und im Sinne der globalen Harmonisierung erheblich verändert wurden."

Kompetenter Rat vom qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb vor Ort

Behilflich bei der Umstellung auf die neuen Sicherheitskennzeichen sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe vor Ort, die beispielweise im Internet unter www.bvbf.de abgerufen werden können. Sie sind zudem auch in allen anderen Fragen rund um den privaten und betrieblichen Brandschutz der kompetente Absprechpartner.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Carsten Wege, Geschäftsführer Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel Telefon: (0561) 288640, Telefax: (0561) 2886429

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