Neue Regeln im Energiebereich
(Potsdam) - Zum 1. Januar und im weiteren Verlauf des Jahres 2025 treten rund um das Thema Strom zahlreiche neue Regeln in Kraft. Von einigen können Verbraucher:innen im Land Brandenburg profitieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt einen Überblick.
Regional unterschiedliche Strompreisänderungen erwartet
Brandenburg gehört zu den Regionen mit besonders hohem Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien. Ein Vorteil: Die Stromnetzentgelte werden ab 2025 im Sinne einer Entlastung für diese Regionen deutlich sinken.
Andererseits enthält der Strompreis aber auch Umlagen, die 2025 steigen werden. Zu diesen Umlagen zählen die für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung oder für den Ausbau von Offshore-Windparks auf hoher See. Trotzdem: „Unterm Strich sollten die genannten Änderungen für Verbraucher:innen im Land Brandenburg dazu führen, dass der Strompreis sinkt,“ sagt Rico Dulinski, Rechtsexperte bei der VZB.
Pflicht zum Angebot dynamischer Stromtarife
Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Haushalte mit dynamischem Tarif haben keinen festen Strompreis mehr, sondern der Preis orientiert sich an den Spotpreisen der Strombörse. In Zeiten mit wenig Nachfrage und viel Stromerzeugung ist der Strompreis dann niedriger als zu Zeiten mit Spitzennachfrage. „Ein solcher Tarif kann sich allerdings finanziell nur lohnen, wenn es auch ein großes Potenzial für Lastverschiebungen gibt – etwa in Haushalten mit Wärmepumpe oder E-Auto-Ladestation“, so Dulinski und gibt zu bedenken: „In jedem Fall tragen Verbraucher:innen das volle Preisrisiko und auch Preissteigerungen an der Strombörse schlagen unmittelbar durch.“
Voraussetzung für den dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem („Smart Meter“). Auf dessen Einbau innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung haben Haushalte ab 2025 einen Anspruch, müssen die Kosten für den Einbau aber selbst tragen.
Dynamische Netzentgelte
Dynamische Netzentgelte sind flexible Gebühren für die Nutzung der Stromnetze. Sie richten sich nach der Belastung des Stromnetzes und nicht nach dem Strompreis am Markt. Wer beispielsweise sein E-Auto zu Hause lädt oder mit einer Wärmepumpe heizt, kann ab April 2025 auch von dynamischen Netzentgelten profitieren. Für das Netzentgelt soll es dann drei Tarifstufen für jeweils jährlich festgelegte Zeiträume geben: den Standard-Tarif, Hochtarif und Niedrigtarif. Wer den Verbrauch dieser Geräte in die Zeiträume mit geringer Nachfrage legt, kann erheblich Kosten sparen. Auch für die dynamischen Netzentgelte ist der Smart Meter Voraussetzung.
Einspeisevergütung sinkt
Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu zehn Kilowatt Leistung mit teilweiser Einspeisung sinkt die Einspeisevergütung um etwa ein Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde statt bisher 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts. Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder telefonische Beratung,
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
- oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Annalena Marx, Pressesprecher(in), Babelsberger Str. 12, 14473 Potsdam, Telefon: 0331 29871-0