Pressemitteilung | VDKL - Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.

Neue Reaktion auf Verfassungsbeschwerde gegen Ökosteuer / Bundesfinanzhof gibt Beschwerdeführern Recht

(Bonn) - Auf die vom Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen (VDKL) und Bundesverband Spedition und Logistik (BSL) unterstützte Verfassungsbeschwerde zweier Kühlhausunternehmen gegen die Ökosteuer hat im Rahmen des laufenden Verfahrens in Karlsruhe nunmehr der Bundesfinanzhof (BFH) in München Stellung bezogen:

Der BFH bestätigt ausdrücklich die Auffassung der Beschwerdeführer, daß die Ungleichbehandlung der Kühlhäuser gegenüber dem Produzierenden Gewerbe durch das Stromsteuergesetz durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt sei. Vielmehr führe die Stromsteuer zu einem Verdrängungswettbewerb der im internationalen Wettbewerb stehenden Dienstleister sowie zu einer „zwangsläufigen und dienstleistungsfeindlichen Reflexwirkung“.

Die eindeutige Stellungnahme des BFH ist nach Auffassung der beiden Verbände ein deutliches Zeichen für die Verfassungswidrigkeit der Regelungen des Stromsteuergesetzes.

Mit ihrer im Oktober 1999 eingereichten Verfassungsbeschwerde wollen zwei Kühlhausunternehmen die ihrer Ansicht nach unhaltbare Diskriminierung des Dienstleistungssektors durch die im Zusammenhang mit der Ökosteuer eingeführte Stromsteuer verfassungsrechtlich prüfen lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
RA Jan Peilnsteiner Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen (VDKL) Telefon: 0228/201660 Telefax: 0228/2016611 Barbara Rauch Bundesverband Spedition und Logistik (BSL) Telefon: 0228/9144027 Telefax: 0228/9144099 brauch@bsl.spediteure.de

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