Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Neue Qualitätsvereinbarung braucht Pflegezeitbemessungssystem

(Berlin) – Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt den Entwurf zur Verhandlung der neuen Fassung der Qualitätsvereinbarungen nach § 80 SGB XI für den stationären Bereich als richtigen Schritt. Eine Vereinbarung kann nur erfolgen, wenn parallel ein verbindliches Pflegezeitbemessungssystem als Grundlage der Entgeltbemessung eingeführt wird.

Ergänzend zu den Verhandlungen auf Landesebene um neue Rahmenverträge nach § 75 SGB XI kommt nun auch Bewegung in die Verhandlungen auf Bundesebene. Neben den von Leistungs- und Einrichtungsträger einvernehmlich unterstützten Empfehlungen zu der inhaltlichen Gestaltung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV) nach § 80 a SGB XI wurde als zweiter wichtiger Schritt nun ein Entwurf für die weiteren Verhandlungen der Qualitätsvereinbarungen nach § 80 SGB XI im stationären Bereich vorgelegt.

Damit ist abzusehen, dass sich die Anforderungen an die Pflegeeinrichtungen mit der Umsetzung der zum 01.01.2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen deutlich verändern werden. Die Landesrahmenverträge sollen aussagekräftige Vereinbarungen enthalten über die besondere Berücksichtigung der Bedarfe von Pflegebedürftigen mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und anderen Leiden des Nervensystems. Die LQV soll Einrichtung für Einrichtung die geforderte Leistung sowie die personelle und sächliche Ausstattung festschreiben.

Als gemeinsame Klammer fordert die Umsetzung der Änderung des SGB XI die Ergänzung der Qualitätsmaßstäbe nach § 80 SGB XI. Der zum Auftakt der im Herbst stattfindenden Verhandlungen vorgelegte Entwurf setzt diese Anforderung um. Neu sind insbesondere die Anforderungen an die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Für andere Bereiche, wie die soziale Betreuung oder die Hauswirtschaft, wurden klare Anforderungen festgeschrieben.

"Nun wird es darauf ankommen, ob tatsächlich die Bereitschaft besteht, den Einrichtungen nicht nur hohe Qualität abzuverlangen, sondern sie auch finanziell in die Lage zu versetzen, diese hohen Erwartungen zu erfüllen!", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V., bpa. "Der bpa verschließt sich hohen Qualitätsanforderungen nicht." Allerdings weist Meurer auch auf eine gravierende Schwachstelle des jetzigen Systems hin: "Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen zur Pflegezeit- oder Personalbemessung belegen allesamt sehr eindrücklich, dass die Pflegeeinrichtungen mit der momentanen personellen und damit auch finanziellen Ausstattung die gestellten Anforderungen nur um den Preis ständiger Überforderung der Beschäftigten erreichen können."

"Insofern stellt der bpa klare Bedingungen für die weiteren Vereinbarungen, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa. "Erprobte und auf die Rahmenbedingungen in Deutschland abgestimmte Verfahren, wie z.B. die in Schleswig-Holstein modifizierte Version von Plaisir, müssen parallel zu einer neuen Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI verbindlich eingeführt und umgesetzt werden. Unverzichtbar wird dies auch durch die Anforderungen der geplanten Pflege-Prüfverordnung. Die Pflegeeinrichtungen können nicht auf Dauer dafür verantwortlich gemacht werden, dass die geforderte Qualität mit den jetzt vorhandenen Mitteln dauerhaft nicht gesichert werden kann."

Mauel weiter: "Deutlicher als geschehen kann die Gesetzesbegründung zur Leistungs- und Qualitätsvereinbarung kaum ausfallen. Betont wird immer wieder, dass das Entgelt der vereinbarten Leistung zu folgen hat. Klar und deutlich wird ausgeführt, dass nicht nach "Kassenlage" - also orientiert an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln - zu verhandeln ist, sondern ausschließlich nach Bedarf und Notwendigkeit. Entscheidend soll der tatsächlich notwendige und ausreichende Hilfebedarf sein, der finanzielle Aufwand ist zu leisten."

Weder die Vertragspartner der LQV und der Entgeltvereinbarung und erst recht nicht die Spitzenverbände auf Bundesebene können sich bei ihrer Aufgabe, Qualitätsmaßstäbe festzulegen, der politisch gewollten Klärung entziehen. Werden die bestehenden Probleme nicht jetzt vor dem Hintergrund des ausdrücklichen Willens des Gesetzgebers gelöst, wird auf Dauer eine Situation festgeschrieben, welche die Verantwortung einseitig den Betreibern und Beschäftigten der Pflegeheime überantwortet.

Herbert Mauel: "Die Pflegeheime können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass - belegt durch die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse - die personelle Ausstattung nicht Schritt hält mit den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen. Zur Lösung dieses Problems müssen sowohl die Kostenträger als auch die Politik eindeutig Position beziehen."

Tatsächlich wird seit Jahren über leere öffentliche Kassen diskutiert und versucht, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Vereinbarungen zu treffen.

Notwendig ist:

- entweder der politisch gestützte Wille, der Logik des Gesetzes zu folgen und die geforderten Verbesserungen tatsächlich umzusetzen und damit auch für die öffentliche Akzeptanz dieser Bemühungen offensiv zu werben

oder

- eine offene Debatte zu führen über die tatsächlich leistbare Qualität unter den momentanen und sich künftig verschärfenden finanziellen Rahmenbedingungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), Bundesgeschäftsstelle Hannoversche Str. 19 10115 Berlin Telefon: 030/308 788 60 Telefax: 030/308 788 89

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