Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Neue Promilleregelung Jetzt schon ab NullKommafünf zu Fuß

(München) - Wer ab April mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle gerät, muss einen Monat lang auf sein Kfz verzichten und 500 Mark Strafe zahlen. Zusätzlich belastet er sein Flensburg-Konto mit vier Punkten. Mit dieser neuerlichen Verschärfung der Promilleregelung will der Gesetzgeber Alkoholmissbrauch am Steuer entgegenwirken. Der ADAC bezweifelt allerdings den Erfolg dieser Maßnahme. Die so genannten „fahrenden Trinker“, die mit Promillewerten von 1,6 und darüber den Großteil der Trunkenheitsfahrten mit Unfallfolgen ausmachen, lassen sich auch durch höhere Sanktionen nicht von unseren Straßen fern halten. Auf den jetzt neu geregelten Bereich zwischen 0,5 bis 0,8 Promille entfallen nur acht Prozent der Alkoholunfälle. Wie Vergleiche mit anderen Ländern zeigen, ist es keinesfalls so, dass die Zahl der Alkohol bedingten Unfälle von der gesetzlichen Promillegrenze abhängt.

Nach Ansicht des ADAC lässt sich das Problem nur dadurch lösen, dass man die Alkoholkontrollen - zum Beispiel durch den Einsatz moderner Atemalkohol-Messgeräte - effektiver macht, und so mehr Alkoholsünder aus dem Verkehr zieht. Heute wird von 600 Alkoholfahrten nur eine Einzige entdeckt. Zusätzlich plädiert der ADAC für mehr Aufklärungskampagnen, um damit gerade jugendliche Verkehrsteilnehmer immer wieder über die Sicherheitsrisiken des Fahrens unter Alkoholeinfluss aufmerksam zu machen.

Alle Auto- und Motorradfahrer sollten übrigens wissen, dass nach geltendem Recht bereits ab 0,3 Promille bei auffälligem Verhalten (zum Beispiel Fahren in Schlangenlinien) eine Straftat mit Fahrerlaubnisentzug vorliegt. Keinesfalls sollte man sich deshalb an die 0,5-Promille-Grenze heran trinken.

Der ADAC hat jetzt eine Tabelle mit den verschiedenen Alkoholgrenzwerten zusammengestellt. Sie zeigt, wie vielfältig und verhängnisvoll - nicht nur für Autofahrer - die Folgen einer Alkoholfahrt sein können. Der ADAC rät deshalb allen Verkehrsteilnehmern, nach Alkoholgenuss das Fahrzeug - auch das Rad - stehen zu lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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