Neue Mindeststandards für Kinofilm-Regisseure/innen / Produzentenallianz und Bundesverband Regie vereinbaren Vergütungsregel Kinofilm
(Berlin) - Nach langwierigen Verhandlungen haben die Allianz deutscher Produzenten - Film und Fernsehen e.V. und der Bundesverband Regie e.V. (BVR) unmittelbar vor der Berlinale eine Gemeinsame Vergütungsregel gemäß § 36 UrhG unterzeichnet, die den Mindeststandard für Regie-Gagen und Erfolgsbeteiligungen der Regisseure/innen definiert. Bisher gab es keine kollektivvertraglichen Regelungen für Kinofilm-Regie. Die Beteiligung an Erlösen nach dem 2015 in Kraft getretenen Ergänzungstarif-Vertrag, den ver.di und BFFS vereinbarten, entsprach aus Sicht des BVR nicht der werkschöpferischen Bedeutung der Regie.
Vereinbart wurden nun erstmals mindestens zu zahlende Regie-Gagen, die sich nach Produktionsbudgets staffeln: so muss ein Regisseur für eine Low Budget-Produktion mit 1 Mio. EUR eine Gage von 30.000 EUR erhalten und die Aussicht auf einen Bonus von weiteren 2.500 EUR, wenn sein Film mehr als 200.000 Kinobesucher in Deutschland anzieht. Bei einem Budget von 3 Mio. EUR sind wenigstens 70.000 EUR Gage zu zahlen, und der Escalator-Bonus beträgt 5.000 EUR, wenn 700.000 Zuschauer erreicht werden. Bei 6 Mio. EUR Budget beträgt die Gage mindestens 105.000 EUR, und der Bonus steigt auf 7.000 EUR bei 1 Mio. Zuschauern. Voraussetzung für den Escalator-Bonus ist, dass etwaige Minimum-Garantien und Verleihvorkosten von den Erlösen gedeckt worden sind. Er wird auf den Erlösbeteiligungsanteil der Regie aus dem Ergänzungstarifvertrag angerechnet, wird jedoch sofort nach Erreichen der entsprechenden Kinozuschauer-Ergebnisse fällig.
BVR und Produzentenallianz wollen diese nach dem Urhebervertragsrecht zustande gekommene Vergütungsregel auch als Tarifvertrag abschließen, damit möglichst viele Regisseure/innen partizipieren können. Es besteht zudem die beiderseitige Absicht, dass der BVR an zukünftigen Tarifverhandlungen teilnimmt. Die Produzentenallianz räumt ein, für eine andere Aufteilung von Urheber-Erlösbeteiligungen offen zu sein, hält aber auch die bestehende Lösung, die ver.di und BFFS vorgenommen haben, nicht für unangemessen. Der BVR hat dazu eine andere Rechtsauffassung, erklärt sich aber bereit, die bestehende Verteilung zu dulden, die Regisseuren/innen einen Anteil von 1,85 Prozent in der ersten Erlösbeteiligungsstufe zumisst.
Eine Übersicht der materiellen Bestandteile der Vergütungsregel Regie Kinofilm finden Sie in der Anlage oder auf den Webseiten: www.regieverband.de bzw. www.produzentenallianz.de
Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband Regie e.V.
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