Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Neue Massenklage gegen das Zwangspfand

(Berlin) - Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) unterstützt mehrere tausend Einzelhändler bei der Klage gegen das drohende Zwangspfand auf Einweggetränkeverpackungen vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Zu der Massenklage erklärte am 12. Juli HDE-Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel:

Mit unserem Angebot zum kostenlosen Beitritt zur Sammelklage gegen das Zwangspfand, das wir heute gemeinsam mit der Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM) abgegeben haben, möchten wir sicherstellen, dass insbesondere auch mittelständische und kleine Handelsunternehmen ihr Recht auf Klage gegen die Umsetzung des Zwangspfandes wahrnehmen können. Das Zwangspfand würde gerade für den mittelständischen Lebensmitteleinzelhandel eine letztlich nicht zu vertretende wirtschaftliche Belastung bedeuten. Gerade im Lebensmittelbereich arbeiten die Unternehmen ohnehin nur knapp oberhalb der Verlustzone, so dass die mit einem Zwangspfand verbundenen Investitionskosten kaum mehr verkraftbar wären. Zudem haben besonders die Geschäfte in den Wohngebieten schon heute erhebliche Probleme, das immer größer werdende Warenangebot ihren Kunden auf sehr begrenzten Flächen in ausreichendem Umfang anzubieten. Die mit einer Rücknahmeverpflichtung notwendigerweise verbundene Umwidmung von teurem und knappem Verkaufsraum in Entsorgungsflächen und die Investitionserfordernisse könnten manchen kundennahen Lebensmittelhändler zur Geschäftsaufgabe zwingen.

Ein Zwangspfand bringt auch für die Umwelt keine Vorteile. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat in seinem diesjährigen Umweltgutachten unmissverständlich bestätigt, dass ein Zwangspfand von zweifelhafter ökologischer Effektivität und mit erheblichen, nicht zu rechtfertigen Kosten verbunden sei. Allein die Anschaffung der erforderlichen Rücknahmeautomaten würde insgesamt 1,4 Milliarden Euro kosten. Hinzu kämen laufende Kosten von einer Dreiviertel Milliarde Euro pro Jahr. Getränke können sich durch das Zwangspfand um durchschnittlich 10 Prozent verteuern.

Der HDE empfiehlt daher allen Unternehmen, die von dem Zwangspfand betroffen sind, sich möglichst schnell an der Sammelklage zu beteiligen. Denn nur wer klagt hat Rechtsschutz und kann vom Zwangspfand befreit werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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