Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Neue Luftqualitätsrichtlinie schafft Flexibilität bei Ausnahmeregelungen zur Luftreinhaltung

(Brüssel) - Die gestern vom Europäischen Parlament verabschiedete Luftqualitätsrichtlinie bietet nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) genügend Flexibilität, um Fahrverbote möglichst zu vermeiden. So dürfen Städte bei vielen Stoffen an bis zu 18 Tagen im Jahr über dem Grenzwert liegen. Außerdem können sie besondere saisonale Gründe oder Gründe höherer Gewalt geltend machen, um von zusätzlichen Flexibilitäten Gebrauch machen zu können.

"Diese Flexibilität ist entscheidend, um die praktische Umsetzung zum Schutz besonders empfindlicher und gefährdeter Bevölkerungsgruppen einerseits zu gewährleisten und andererseits Fahrverbote etwa für Berufspendler und Lieferverkehre möglichst zu vermeiden", sagt ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel. "Auto-Mobilität ist ein wichtiges Gut und muss neben den technischen Möglichkeiten auch die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigen."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

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