Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Neue LKW-Maut ab 1. Juli: Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme melden

(Stuttgart) - Ab heute gilt die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland auch für Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen. Doch es gibt eine Handwerkerausnahme. Um bei späteren Mautkontrollen Zeit zu sparen, können Betriebe ihre Fahrzeuge schon jetzt registrieren.

Handwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit (Handwerkerausnahme). Die Handwerkerausnahme gilt immer dann, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebes geführt wird und
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind
und/oder
- handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe. Werden allerdings industriell gefertigte Güter ausgeliefert, sind die Fahrten nicht mautbefreit. Das Gleiche gilt, wenn die Beförderung der Güter - auch wenn es handwerkliche Güter sind - von Dritten übernommen wird. Die Beförderung von Gütern darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit des Unternehmens sein, wenn die Handwerkerausnahme genutzt werden soll.

Bei einer Kontrolle müssen Handwerker belegen können, dass sie tatsächlich einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen. Als Beleg gelten nach Angaben des Mautstellen-Betreibers Toll Collect die Handwerks- oder Gewerbekarte, eine Kopie der Gewerbeanmeldung, Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise müssen in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorgezeigt werden.

Wichtig: Seit 1. Dezember 2023 wird nicht mehr auf das zulässige Gesamtgewicht (zGG) Bezug genommen, sondern auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Das bedeutet, dass für bestimmte Fahrzeugkombination Ausnahmen gelten: Sofern die Zugmaschine eine technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 Tonnen oder weniger hat, ist das Fahrzeug auch mit einem Anhänger nicht mautpflichtig. (bis 7,5 Tonnen).

Auf der Toll Collect-Website können Handwerker ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm freiwillig melden. Mithilfe der Registrierung könnten laut Toll Collect Kontrollen und behördliche Verfahren minimiert werden. Der Mautstellen-Betreiber prüft die dabei angegebenen Daten und speichert sie nach eigenen Angaben für zwei Jahre. Anschließend erhalten Handwerksbetriebe eine Aufforderung, die Meldung zu erneuern.

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. Eva Stoss, Pressesprecherin Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart Telefon: (0711) 263709-0, Fax: (0711) 263709-100

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