Pressemitteilung | Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) - Hauptgeschäftsstelle

Neue Informationen zur Wartung heiztechnischer Anlagen / Neue Ausgabe der BTGA-Regel 3.001 veröffentlicht

(Bonn) - Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat die neue Ausgabe der BTGA-Regel 3.001 "Wartung heiztechnischer Anlagen - Richtzeiten für die Durchführung" herausgegeben.

Die BTGA-Regel 3.001 gibt für den Betrieb heiztechnischer Anlagen Wartungszeiten vor, die als Richtwerte bei der Kalkulation eines Wartungsvertrages zugrunde gelegt werden können. Die Vorgaben der BTGA-Regel lassen sich auf alle heiztechnischen Anlagen in kleineren wie auch großen Gebäuden anwenden, seien es Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder größere Nichtwohngebäuden wie Krankenhäuser oder Hotels.

Für die Erstellung der neuen BTGA-Regel 3.001 wurden Aufbau und Inhalt der ehemaligen BHKS-Regel 3.001 "Wartung heiztechnischer Anlagen - Richtzeiten für die Durchführung" (Juni 1999) überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst. Die neue Struktur sieht eine Aufteilung nach Wärmeerzeugung, -verteilung und -übergabe vor.

Die BTGA-Regel 3.001 ist zum Preis von 17,90 Euro inkl. MwSt. zuzüglich Versandkosten beim Beuth Verlag in der Reihe "BTGA-Regeln für die technische Praxis" erhältlich (www.beuth.de). Mitgliedsunternehmen der BTGA-Organisation erhalten bei Bestellung über den BTGA-Webshop einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf den Verkaufspreis (www.btga.de).

Der BTGA e.V. gibt mit seinem Technischen Regelwerk wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von technischen Normen, Richtlinien und rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) Harald Talarczyk, Referent, Wirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit Hinter Hoben 149, 53129 Bonn Telefon: (0228) 94917-0, Fax: (0228) 94917-17

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