Pressemitteilung | k.A.

Neue GVO-Kennzeichnungsvorschriften: Zusammensetzung der Futtermittel bleibt unverändert

(Bonn) - Die genossenschaftlichen Unternehmen kennzeichnen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, die ab 18. April 2004 europaweit gelten, alle Futtermittel, die gentechnisch veränderte Komponenten enthalten. Das bedeutet, dass auf diese Futtermittel, die seit vielen Jahren eingesetzt werden, künftig besonders hingewiesen wird. Weltweit haben gentechnisch veränderte Pflanzen eine sehr hohe Bedeutung - in den USA wachsen bereits auf etwa 81 Prozent der Sojaanbaufläche gentechnisch veränderte Sojapflanzen, in Argentinien 99 Prozent und in Brasilien 35 Prozent. Sie spielen deshalb in der Fütterung von Nutztieren eine wichtige Rolle.

In diesem Zusammenhang weist der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) auf folgende Zusammenhänge hin: Unverarbeitete tierische Produkte wie Milch, Fleisch und Eier müssen hinsichtlich GVO (=genetisch veränderter Organismus) grundsätzlich nicht gekennzeichnet werden, auch wenn sie von Tieren stammen, die mit entsprechend kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln versorgt wurden. Das liegt daran, dass die Aufnahme von Futtermitteln mit GVO-Bestandteilen nicht zu einer Veränderung dieser tierischen Erzeugnisse führt. Auf den Einsatz von GVO in Futtermitteln kann auch in Zukunft nicht verzichtet werden, da Deutschland auf Importe von eiweiß- und energiereichen Futtermitteln, insbesondere Soja, angewiesen ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Adenauerallee 127, 53113 Bonn Telefon: 0228/1060, Telefax: 0228/106266

NEWS TEILEN: