Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Neue Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung erschienen

(Bonn) – Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V. hat seine „Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung“, kurz GoPB, überarbeitet. Die GoPB dienen als Qualitätsleitlinien für Personalberaterinnen und Personalberater im BDU für die Besetzung von Führungs- und Schlüsselpositionen in Unternehmen. Sie konkretisieren die Zusammenarbeit mit Kunden sowie Kandidaten und schärfen die Abgrenzung „echter“ Personalberatungen von Personalvermittlern oder anderen Anbietern von Rekrutierungsdienstleistungen.

„Bislang orientierten sich die GoPB an einem idealtypischen Prozess einer Positionsbesetzung. Die neuen GoPB formulieren prozessübergreifende Werte, Grundsätze und Leitlinien der Zusammenarbeit und fokussieren sich auf die zentralen Partner in einem Executive Search-Projekt: zum einen die Zusammenarbeit des Beraters mit den Kunden und zum anderen mit den Kandidaten bzw. Bewerbern. Wir haben zudem die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Diversity, Equity & Inclusion (DEI), Datenschutz und bei der Nutzung von IT- und KI-Tools mit eingearbeitet und konkretisiert“, erklärt Dr. Susanne Ribbert aus dem BDU-Fachverband Personalberatung. Sie hat sich in ihrer damaligen Funktion als Mitglied des Fachverbandsvorstands gemeinsam mit den Vorstandskollegen und der BDU-Geschäftsstelle federführend um die Überarbeitung gekümmert.

Was ist neu? Was wurde geschärft?

In den GoPB formuliert der BDU nun erstmals Leitlinien, u.a. zu den Themen Kompetenz, Objektivität und Toleranz. Ein Kapitel widmet sich der Zusammenarbeit mit den Kandidaten. Wie sieht diese aus? Welche Informationspflichten gibt es? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten? Der Datenschutz nimmt eine Schlüsselrolle im Beratungsprozess ein – sowohl für die Kunden als auch für die Kandidaten. In den GoPB hat der BDU daher ganz klare Vorgaben formuliert. Ähnliches gilt auch für die Themen Diversität und Toleranz. Sowohl in den Leitlinien für die Berater als auch in der Beschreibung des Auswahlprozesses wurden diese Punkte neu aufgenommen. Genau wie in nahezu allen Branchen ist das Thema Künstliche Intelligenz auch bei Personalberatern von großer Bedeutung. Die GoPB legen daher rechtliche Aspekte und Details zum Umgang mit KI-Tools fest.

Klarheit schaffen die neuen Grundlagen auch bei den Themen Exklusivität und Honorar. „Die exklusive Beauftragung ist der Standardfall bei der Zusammenarbeit – nur so können wir unseren Kunden die bestmögliche Besetzung von Schlüsselpositionen anbieten. Beim Honorar wird pro rata in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt gezahlt, denn wir schaffen für unsere Kunden durch intensive Recherchen eine hohe Markttransparenz und unterscheiden uns damit eindeutig von den Personalvermittlern“, erklärt Dr. Ribbert.

Die Qualität der im BDU organisierten Personalberater und die Abgrenzung gegenüber anderen Dienstleistern werden zudem durch Klientenschutz- und Nachbesetzungsklauseln noch einmal verstärkt. „Das alles sind wichtige, essentielle Aspekte für Personalberater, die einen Qualitätsanspruch an ihre Arbeit stellen, und mit denen sie sich gegenüber anderen Anbietern abgrenzen können. Für die Personalberater im BDU sind die für sie verpflichtenden GoPB ein wichtiges Akquise- und Positionierungsinstrument“, so Dr. Susanne Ribbert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn, Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn, Telefon: 0228 9161-0

NEWS TEILEN: