Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Neue Geschäftsmodelle zur Urhebervergütung

(Berlin) – Mit der Zukunft der Vergütung von Urheberrechten hat sich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) auf der CeBIT befasst. BITKOM hat im Rahmen eines Pressegesprächs Szenarien für neue Geschäftsmodelle und mögliche Formen des zukünftigen Medienkonsums aufgezeigt. BITKOM-Vizepräsident Menno Harms hat bei dieser Gelegenheit die Politik aufgefordert, eine zukunftsorientierte Novellierung des deutschen Urheberrechts anzugehen.

Eineinhalb Jahre hat BITKOM mit den Verwertungsgesellschaften über die Zukunft der Vergütung von Urhebern in der digitalen Welt verhandelt. Zuletzt hatte sich das Bundesjustizministerium als Mediator eingeschaltet, um eine gemeinsame Lösung dieser Frage zu finden. Anfang März wurde dann aber deutlich: Die Positionen der Verhandlungspartner sind vom Grundsatz her unvereinbar. Während die Verwertungsgesellschaften den Einstieg in Pauschalabgaben auf digitale Geräte anstreben, spricht BITKOM sich für die individuelle Vergütung und somit eine moderne Lösung aus. Nach BITKOM-Ansicht kann eine gerechte Vergütung der Urheber in der digitalen Welt nur durch Digital-Rights-Management-Systeme (DRM) geschehen.

Einer der Gründe dafür ist, dass sich das Kommunikations- und Entertainment-Verhalten global derzeit massiv verändert. Zwei Entwicklungen zeichnen sich laut BITKOM derzeit ab: zum einen der Trend zu kostenpflichtigen, personalisierbaren Inhalten und Diensten und zum anderen der Trend zu einer bislang nicht gekannten Vielfalt an Zugangstechnologien. Mit diesen neuen Technologien können Informations- und Unterhaltungsangebote auf die jeweiligen Nutzerbedürfnisse speziell zugeschnitten werden. Entsprechend kommt auch der Verfügbarkeit und Nutzung von Inhalten eine völlig neue Rolle zu. Wissen, das zu jeder Zeit an jedem Ort genutzt werden kann, muss auch entsprechend vergütet werden. Dieser Umstand muss sich auch in einem zeitgemäßen Urheberrecht wiederfinden. Deshalb fordert BITKOM die Politik auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht zukunftsweisend zu handeln und der individuellen Vergütung Vorrang einzuräumen. „Das novellierte deutsche Urheberrechtsgesetz muss den Einsatz von DRM-Systemen entsprechend würdigen“, betont Harms.

Belastung für den Standort Deutschland

Ignoriert die deutsche Politik die neuen technologischen Möglichkeiten, könnten die Konsequenzen für bestimmte Wirtschaftsbereiche fatal sein. Denn dann würde nicht ausgeschlossen werden können, dass sich die Verwertungsgesellschaften mit ihren Forderungen durchsetzen, Pauschalabgaben auch auf digitale Geräte auszuweiten. Wirtschaft und Verbraucher würden dann einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich aufbringen müssen. Dieser international nahezu einzigartige Vorstoß würde den deutschen IT-Standort und insbesondere den Fachhandel in seiner Existenz bedrohen und die Verbraucher zu Käufen im Ausland animieren. Denn im benachbarten Ausland werden die entsprechenden Abgaben in aller Regel nicht fällig. Hierdurch würden nicht nur Arbeitsplätze bedroht, letztlich würde auch der Wachstumsmotor Informationswirtschaft gedrosselt.

Direkter Austausch als Prinzip elektronischer Märkte

Gestützt wird die BITKOM-Argumentation durch Professor Dr. Rainer Kuhlen, Lehrstuhl für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz. Professor Kuhlen hat im Rahmen eines Gutachtens die Argumente für die Pauschal- und Individualvergütung gegeneinander abgewogen. Kuhlen kommt zu dem Schluss, dass es keinen Sinn macht, die Geschäftsmodelle aus der analogen in die digitale Welt zu übertragen. Kuhlen betont, dass die unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten und Ausgabepräferenzen einzelner Nutzer bei Pauschalabgaben nicht berücksichtigt werden. Auch werde das Problem der Wahrnehmung von Verwertungsansprüchen durch Pauschalabgaben nicht gelöst. Vielmehr werde sich der direkte Austausch zum Prinzip elektronischer Märkte entwickeln. Aus Sicht von Kuhlen ist die individuelle Vergütung innovativer und den Rahmenbedingungen elektronischer Informationsmärkte angemessener.

Clearinghäuser stellen gemeinsam mit Urhebern und Handel das Management von Urheberrechten sicher

Die neuen Medien werden eine Welt voll neuer Unterhaltungs-, Kommunikations- und Informations-Möglichkeiten bieten. Zu diesem Schluss kommt Michael Imfeld von der MediaMatec AG. Imfeld legte anlässlich der CeBIT die möglichen Formen des künftigen Medienkonsums dar. Imfeld belegte, dass die neuen technologischen Möglichkeiten die Freiheiten der Mediennutzung nicht beschneiden, sondern weitere Chancen eröffnen. Um beispielsweise den Anbietern von Musik auch in Zukunft Anreize zu geben, Produkte zu schaffen, muss die Infrastruktur der entstehenden Medien-Konsumgesellschaft erneuert und erweitert werden. So können z.B. Clearinghäuser künftig zusammen mit Urhebern und dem Handel die Vergabe und Verwaltung von Nutzerrechten an digitalen Gütern sicherstellen. Diese neuen Geschäftsmodelle haben gleich mehrere Vorteile: Die Bedürfnisse der Kunden stehen im Mittelpunkt, die Produkte sind schneller verfügbar und die Dienstleistungsqualität wird gesteigert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

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