Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Neue Gebühr für EC-Kartenzahlungen kartellrechtswidrig

(Berlin) - Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) hat jetzt eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber dem Bundeskartellamt zu den geplanten Gebühren für das EC-Lastschriftverfahren abgegeben. In ihr macht er massive kartellrechtliche Bedenken gegen das vom Zentralen Kreditausschuss, dem Zusammenschluss der Banken- und Sparkassenverbände, zur Genehmigung angemeldete sogenannte Interbankenentgelt geltend. Hierzu erklärte gestern in Berlin der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des HDE, Stefan Schneider:

Banken und Sparkassen wollen ein sogenanntes Interbankenentgelt von 35 Pfennig für jede Zahlung mit Euroscheck-Karte und Unterschrift (EC-Lastschrift) einführen. Diese Gebühren sollen zunächst zwischen den Banken gelten, dann aber dem Einzelhandel in Rechnung gestellt werden. Eine solche Gebührenabsprache muss den Vorgaben des Kartellgesetzes genügen. Das heißt, die neue Gebühr muss insbesondere Rationalisierungsvorteile gegenüber der jetzigen Situation beinhalten. Solche Vorteile gehen aber von diesem einheitlichen Entgelt gerade nicht aus. Das Gegenteil ist der Fall: Ein Zahlungssystem, das mehr als 600 Millionen Mal pro Jahr im Einzelhandel angewandt wird, würde in ein einheitliches Gebührenschema gepresst, funktionierender Wettbewerb ausgeschaltet und lediglich die Einnahmeseite der Banken und vor allem der Sparkassen verbessert. Bezeichnenderweise versuchen die Banken- und Sparkassenverbände in ihrer Anmeldeschrift auch gar nicht ernsthaft, solche Rationalisierungsvorteile darzulegen.

Die jetzt dem Bundeskartellamt vorliegende HDE-Stellungnahme fasst die wesentlichen Gründe zusammen, die gegen die Freistellung des Interbankenentgeltes durch das Bundeskartellamt sprechen. Es stützt die bereits vom Kartellamtspräsidenten geäußerten Bedenken.

Der HDE ist offiziell zum Anmeldeverfahren beigeladen. Er wird hier für den gesamten deutschen Einzelhandel mit allem Nachdruck darauf hinwirken, dass die angemeldete Gebühr nicht wirksam wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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