Pressemitteilung |

Neue Garantiefristen durchsetzen / Generelles Widerrufsrecht fehlt!

(München) - BDV-Vorsitzender Mathias Kaiser hat die vom Bundesjustizministerium vorgelegte "Jahrhundertreform des Bürgerlichen Gesetzbuches" grundsätzlich begrüßt, aber gleichzeitig ein gravierendes Defizit angemahnt. An die Bundesregierung richtete der BDV den Appell, insbesondere die Verlängerung der Garantiefrist auf 3 Jahre auch gegen Widerstände des Handels unbedingt und alsbald durchzusetzen.

Dies war längst überfällig. Andererseits ist es absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass erneut Gegner die Verlängerung ablehnen. Wenn die Kunden zufrieden gestellt werden, braucht man auch keine Angst zu haben, dass diese "noch lange Zeit nach dem Kauf unter Nutzung von Artikeln Mängel reklamieren".

Die BDV-Unternehmen haben mit besonders langen Garantiezeiten seit fast einem Vierteljahrhundert nur beste Erfahrungen gemacht. Bereits 1976 haben die Vertriebsunternehmen die Garantiefristen auf bis zu 5 Jahre verlängert. Dies wird von den Kunden als "Vertrauen bildende Maßnahme" geschätzt und honoriert.

Kaiser: "Ein gravierendes Defizit hat aber der Entwurf: Zu einer "Jahrhundertreform des BGB" gehört auch die Schaffung eines Widerrufsrechts des Verbrauchers für den gesamten Handel, für alle Kauf- und Dienstleistungsverträge, wie es die BDV-Firmen mit einer 2-Wochen-Frist schon seit 1976 einräumen. Die BDV-Unternehmen fordern, nicht weiter nur für einzelne Handelsbereiche – ob Versandhandel, Haustürgeschäfte, Freizeitveranstaltungen, E-Commerce - Sonderregelungen zu schaffen, sondern endlich "Nägel mit Köpfen zu machen" und das BGB durch ein Widerrufsrecht für alle Verträge "aus einem Guss" reformieren.

Das würde die "neue Verbraucherfreundlichkeit" exzellent unterstreichen und wäre auch im Hinblick auf die angestrebte "neue Übersichtlichkeit" eine elementare Verbesserung und ein "Meilenstein zum EURO-BGB".

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen (BDV) e.V. Obere Bahnhofstr. 41, 82110 Germering Telefon: 089/1296091 Telefax: 089/1291592

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