Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle

Neue G-BA-Richtlinie zur Übertragung von Heilkunde auf Kranken- und Altenpflegeberufe / bad-Bundesgeschäftsführerin: Entscheidender erster Schritt in die richtige Richtung

(Essen) - Als "entscheidenden ersten Schritt in die richtige Richtung" hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) die am 20. Oktober vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Richtlinie für Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung auf Kranken- und Altenpflegeberufe begrüßt. "Endlich ist auch in Deutschland der Weg dafür geebnet, dass examinierte Pflegefachkräfte bislang rein ärztlich verantwortete Aufgaben der Heilkunde wie spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie selbstständig und eigenverantwortlich übernehmen können," erklärte die bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp.

Mit der Richtlinie habe der G-BA nach langer Diskussion endlich auch die Weichen dafür gestellt, dass die Übertragung ärztlicher Leistungen auf Pflegeberufe in Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V erprobt werden können. Wann und in welchem Umfang die Modellvorhaben realisiert werden, entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer.

"Im Interesse der in ambulanten und stationären Einrichtungen tätigen Pflegeberufe sollte auch das geplante Pflegeberufegesetz, das Kranken- und Altenpflegeausbildungen zur generalistischen Pflegeausbildung zusammenführen soll, die Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der Pflegeberufe eindeutig definieren," fordert die Bundesvorsitzende des bad e.V. Ursula Bauer . Dies werde den Pflegeberuf so aufwerten, wie es die gute Ausbildung der Pflegenden verdiene, und erleichtere den Weg für eine Akademisierung der Pflege, betonte die Dipl.-Pflegewirtin. Imagekampagnen zur dringend notwendigen Gewinnung von Berufsnachwuchs und Fachkräften ließen sich dann weit überzeugender führen als bisher. Junge Leute könnten so leichter für diesen krisensicheren Zukunftsberuf gewonnen werden.

Nach der neuen G-BA-Richtlinie liegen Diagnose, deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung weiterhin in ärztlicher Verantwortung.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, sofern keine Einwände bestehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) Pressestelle Annastr. 58-64, 45130 Essen Telefon: (0201) 354001, Telefax: (0201) 357980

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