Pressemitteilung | (vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Neue EU-Richtlinie ermöglicht Wechsel des Stromanbieters innerhalb von 24 Stunden - Gefahr von Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter

(Hamburg/Schwerin/Kiel) - Die sozialen Vermieter Norddeutschlands haben vor Strommehrkosten für Mieterinnen und Mieter beim Wohnungswechsel gewarnt.
„Vom 6. Juni dieses Jahres an kann man hierzulande innerhalb von 24 Stunden den Energieanbieter wechseln“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Was auf den ersten Blick den Verbrauchern dient, kann zu erheblichen Mehrkosten für die Mieterinnen und Mieter führen.“

Hintergrund sei die Neuerung, wonach rückwirkende An- oder Abmeldungen ab Juni nicht mehr möglich seien. „Mieterinnen und Mieter müssen stattdessen mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Wechseltermin ihren Stromanbieter informieren und sich an- bzw. abmelden“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Manche Anbieter verlangen sogar einen 14-tägigen Vorlauf.“

Wer Frist versäumt, zahlt höheren Tarif

Wer in eine Wohnung einziehe und die Anmeldefrist versäume, werde automatisch durch den örtlichen Grundversorger mit Strom beliefert. „Das Problem ist dabei: oftmals ist der Grundversorgungstarif für Strom teurer als für andere Angebote“, sagt der VNW-Direktor. „Damit entstehen für Mieterinnen und Mieter Mehrkosten.“

Problematisch wird das Ganze bei einem Wohnungswechsel. Bislang wird der Zählerstand beim Auszug des Mieters festgestellt. Der neuen Mieter meldet sich beim Energieversorger an und übermittelt den Zählerstand. Der Energieversorger schickt dann dem früheren Mieter die Schlussrechnung. Der neue Mieter zahlt nur den Strom, den er von seinem Einzug an verbraucht.

Zählerstand nicht mehr das entscheidende Kriterium

Künftig ist nicht mehr Zählerstand das entscheidende Kriterium. Ein neuer Mieter muss sich spätestens zwei Werktage vor seinem Einzug beim Energieversorger angemeldet haben. Tut er das nicht, wird zunächst automatisch der Grundversorger aktiv. Dieser aber kann frühestens nach zwei Wochen gekündigt werden, so dass der neue Mieter zunächst den höheren Tarif zahlen muss.
Wer aus der Wohnung auszieht, muss sich spätestens zwei Werktage vor dem Auszug abmelden. Erfolgt die Abmeldung zu spät, bleibt der Vertrag so lange bestehen, bis er vom alten Mieter abgemeldet wird. Der bis dahin verbrauchte Strom wird ihm in Rechnung gestellt, selbst, wenn er schon längst ausgezogen ist.

Mit anderen Worten: Entscheidend ist künftig nicht mehr der Zählerstand, sondern der Zeitpunkt, zu dem der alte Mieter sich ab- bzw. der neue Mieter sich anmeldet. Im schlimmsten Fall zahlt der Vormieter den Strombezug des neuen Mieters mit oder der neue Mieter den teuren Tarif des Grundversorgers.

Wohnungsunternehmen fürchten Streit

„Die am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen wurden bei der Neuregelung nicht zu Rate gezogen“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Herausgekommen ist eine Regelung, die unpraktisch ist und gegebenenfalls den Mieterinnen und Mietern höhere Stromkosten aufbürdet. Vor allem aber fürchten die Unternehmen Streit, wenn ehemalige Mieter die Stromkosten für ihre Nachmieter übernehmen sollen.“

Quelle und Kontaktadresse:
(vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Oliver Schirg, Pressesprecher(in), Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg, Telefon: 040 520110

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