Pressemitteilung | Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Neue Clement-Attacke geht nach hinten los / Härtefallregelung im Ökostromgesetz völlig ausreichend

(Berlin) - "Clements neue Attacke geht nach hinten los", so Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Dabei hatte Minister Clement eigens bei drei Wirtschaftsforschungsinstituten ein Gutachten in Auftrag gegeben, das mit Aussagen zu Ökostromkosten das rot-grüne Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) diskreditieren sollte. Stattdessen komme das Gutachten jetzt zu dem Ergebnis, dass die energieintensive Industrie gar nicht gefährdet wird. Lackmann: "Damit fällt eines der wichtigsten Argumente Clements gegen das EEG weg." Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung heute berichtet, wird das Gutachten vom Ministerium noch zurückgehalten.

Die Gutachter führen aus, dass "die Zusatzkosten für stromintensive Prozesse sich in relativ engen Grenzen halten". Lediglich bei der Aluminiumindustrie gäbe es Wettbewerbsrisiken. Die Aluminiumproduktion sei aber schon durch die geltende Härtefallregelung im EEG weitestgehend von den EEG-Kosten freigestellt. "Die Forderung einer Ausweitung dieser Härtefallregelung läuft also ins Leere", so der BEE.

Die Gutachter entziehen noch einem weiteren Argument von BMWA und Industrie den Boden. Entgegen der landläufigen Aussagen zu horrenden Kosten für Regelenergie und Netzausbau insbesondere für Windkraft stellen die Gutachter fest, dass dem "nur eine geringe Bedeutung" zukommt. Dabei gingen die Gutachter bei ihren Berechnungen noch von alten Werten aus. Lackmann: "Inzwischen können diese Kosten durch moderne Technik deutlich gesenkt werden."

Im ganzen Gutachten werden laut BEE Annahmen gemacht, die im positiven Sinne inzwischen überholt seien. So beruhen alle Berechnungen auf den Vergütungen des aktuellen Ökostromgesetzes. Diese würden aber mit der zur Zeit im Bundestag diskutierten Gesetzesnovelle im Durchschnitt deutlich gesenkt. Gleichzeitig sei der Strompreis für fossilen und atomaren Strom heute schon erheblich höher als im Gutachten angenommen. Der heutige Strompreis wird im Gutachten zum Beispiel erst im Jahr 2010 erreicht. Auch würden die Investitions- und Beschäftigungswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von den Gutachtern deutlich unterbewertet.

Lackmann: "Mit den richtigen Annahmen wären die Gutachter auf weit bessere Aussagen zu Beschäftigungs- und Kosteneffekten des EEG gekommen. Bis 2010 kann das EEG mehr als 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und dabei volkswirtschaftliche Kosten senken." Inzwischen erwäge der BEE selbst, die BMWA-Gutachter zu beauftragen, das ganze noch einmal auf Grundlage aktueller und realistischer Annahmen durchzurechnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. Teichweg 6, 33100 Paderborn Telefon: 05252/939800, Telefax: 05252/52945

NEWS TEILEN: