Pressemitteilung | Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)

Neue Beschlüsse für den Tierschutz in der Heimtierbranche

(Wiesbaden) - Auf der Mitgliederversammlung am 17. Juni 2023 haben die Delegierten des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) eine Neufassung ihrer Heidelberger Beschlüsse für den Tierschutz in der Heimtierbranche verabschiedet. Mit den Beschlüssen setzt der ZZF sein Grundsatzprogramm in konkrete Selbstbeschränkungen und Qualitätsstandards für das Tierwohl um. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und veränderte Absatzkanäle hatten eine Überarbeitung der erstmals 1991 formulierten Beschlüsse erforderlich gemacht.

"Der Geist der neuen Beschlüsse bleibt der alte", erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. "Das Tierwohl steht im Mittelpunkt. Die Mitgliedsbetriebe des ZZF verpflichten sich, über geeignete Heimtiere zu informieren, Heimtiere tiergerecht zu versorgen und sicher zu stellen, dass Tierfreunde aufgrund einer umfangreichen Beratung nicht unüberlegt Heimtiere anschaffen", so Holthenrich.

Differenzierter und praxisnäher

Im ersten Abschnitt der neuen Beschlüsse stehen fachgruppenübergreifende Qualitätsstandards, danach folgen Selbstbeschränkungen, die sich die Fachgruppen auf die Fahne geschrieben haben. So gilt für alle Mitglieder des ZZF, dass sie die Zucht und den Verkauf von Heimtieren mit Qualzuchtmerkmalen ablehnen, Nachzuchtprojekte unterstützen und auf eine mit den Zielen des Natur- und Artenschutzes konforme, nachhaltige Tier-Entnahme aus der Natur achten.

Viele Selbstbeschränkungen beugen einem tierschutzwidrigen Umgang mit Tieren vor. So formuliert der ZZF Empfehlungen zur Hygiene im Umgang mit Heimtieren und zur Aufzucht von Kleinsäugern und Vögeln.

Zudem sollen bestimmte Jungtiere, die ausgewachsen sehr groß werden können, so präsentiert werden, dass Kunden sie in ihrem ausgewachsenem Zustand in einer für die dauerhafte Haltung geeigneten Haltungsform sehen können.

Die neuen Beschlüsse des ZZF berücksichtigen die veränderten Absatzkanäle und komplexeren Kaufgewohnheiten der Tierhalter. An die Stelle von pauschalen Definitionen, wie zum Beispiel die Aussage "alle Gifttiere sind als Heimtiere nicht geeignet", ist eine Negativliste getreten, in welcher mit nachvollziehbaren Argumenten fachlich begründet wird, warum eine Art nicht als Heimtier für die Haltung im Wohnzimmer oder nur unter bestimmten Umständen als Heimtier geeignet ist. Auch der Versand mit Tieren an Endkunden wurde differenzierter bewertet und neue konkrete Bedingungen formuliert. Bislang galt generell ein Verbot des Versandhandels mit Tieren. Jetzt gilt beispielsweise eine Ausnahme für den Versand, wenn ein Tierhalter im Zoofachmarkt die Tiere besichtigt hat, aber aus Tierschutzgründen wünscht, dass sie mit einem für Tiertransporte zugelassenen Kurier geschickt werden.

Politische Forderungen

Auch politische Forderungen hat der ZZF in seinen Beschlüssen formuliert: Dazu zählt eine bundes- oder EU-weite einheitliche Regelung zu Gift- und Gefahrtieren. Zudem fordert der ZZF eine Unterstützung der Eigenkontrollen der Zoofachbranche im internationalen Heimtierhandel durch die Ausweitung und Aufnahme von Handelsdaten über Tierimporte aus Drittländern und der EU in eine frei zugängliche Datenbank. Durch Zugriff auf diese Daten könnte die Heimtierbranche vorausschauend und differenziert reagieren und beispielsweise mit Wildfängen dieser Arten nicht mehr handeln.

Mehr Negativlisten als zuvor

Der Zoofachhandel arbeitet weiterhin unter der Maßgabe, dass Tierfreunde nicht alle Tiere in ihrem jeweiligen Wohnumfeld als Heimtiere auf tiergerechte Art und Weise halten können. Die Anhänge der Heidelberger Beschlüsse sind daher als Negativlisten konzipiert, die der Erweiterte Vorstand ohne Delegiertenversammlung jederzeit ergänzen kann.

In Anhang A haben die ZZF-Mitglieder ausgeführt, welche Tiere nicht im Zoofachhandel präsentiert werden sollten, um keine Nachfrage bei Tierfreunden zu provozieren, die mit der Haltung überfordert wären.

Für besondere Fachgeschäfte wie zum Beispiel einem spezialisierten Zucht- und Handelsbetrieb kann es Ausnahmen geben.

In Anhang B sind weiterhin die Tiere aufgeführt, für die Kunden eine besondere Beratung zu bestimmten für die dauerhafte Haltung wichtigen Eigenheiten im Zoofachhandel benötigen.

Neu ist Anhang X, in welchem Tiere stehen, mit denen der Zoofachhandel nicht handelt. Dazu zählen Hunde und Katzen oder auch Tiere, die in anderen Ländern zwar auf Positivlisten stehen, aber aus Sicht des ZZF nicht als Heimtiere zur Haltung im Wohnzimmer geeignet sind.

Hinzu kommt eine Checkliste, in welcher Heimtierbedarfsartikel aufgeführt sind, die für die Tierhaltung aus Sicht des ZZF ungeeignet sind.

Was sind die Heidelberger Beschlüsse?

Die Mitglieder des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) sind unternehmerisch im Denken und Tierfreunde im Herzen. Das zeigt sich am Grundsatzprogramm des Verbandes, in welchem die Verantwortung für Tiere und das Wohl der Heimtiere an erster Stelle stehen. Damit diese Haltung auch in der täglichen Arbeit gelebt wird, haben die ZZF-Mitglieder erstmals im Jahr 1991 konkrete Verpflichtungen in den sogenannten Heidelberger Beschlüssen formuliert. Diese Beschlüsse sind Ergänzung und Bestandteil des Grundsatzprogrammes und eine bindende Voraussetzung für die Mitgliedschaft im ZZF.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) Antje Schreiber, Pressesprecherin Mainzer Str. 10, 65185 Wiesbaden Telefon: (0611) 447553-0, Fax: (0611) 447553-33

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