Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e.V. (BDG)

Neue Ausbildungsverordnung für Gießereimechaniker ab 01.08.2015

(Düsseldorf) - Die neue Ausbildungsverordnung für Gießereimechaniker/-innen tritt zum 1. August 2015 in Kraft und wird damit die alte Verordnung aus dem Jahr 1997 ersetzen. Die Ausbildung dauert künftig wie bisher 3,5 Jahre. Der Beruf gehört ab sofort zur attraktiven Gruppe der industriellen Metallberufe und es gibt keine gemeinsame Ausbildungsordnung mehr mit dem Beruf "Verfahrensmechaniker/-in Hütten- und Halbzeugindustrie".

Wesentliche Änderungen gegenüber der alten Ausbildungsordnung sind:
- Eine Spezialisierung in sechs Schwerpunkte im letzten Ausbildungshalbjahr;
- Die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung (zeitlich auseinanderfallende Teile 1 und 2 der Abschlussprüfung, wobei Teil 1 die bisherige Zwischenprüfung ersetzt);
- Das Variantenmodell bei der Abschlussprüfung Teil 2 (Auswahl zwischen einem betrieblichen Auftrag und einer vorgegebenen, überregional erstellten Arbeitsaufgabe).

Die Gießereimechaniker/-innen erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. In Folge werden dann schwerpunktübergreifende Inhalte vermittelt.

Im letzten Ausbildungshalbjahr erfolgt die Spezialisierung in sechs Wahl-Schwerpunkte: Handformguss, Maschinenformguss, Druck- und Kokillenguss, Feinguss, Schmelzbetrieb oder Kernherstellung.

Handformguss kommt in Werken der Gießerei-Industrie zum Einsatz. Dort stellen die Gießereimechaniker/-innen Gussformen - meist Sandformen - mit manuell gesteuerten Einrichtungen oder von Hand her und produzieren Gussteile aus Eisen, Stahl oder NE-Metallen in Kleinserien oder als Einzelstücke.

Maschinenformguss wird in mittleren und großen Leichtmetall- und Eisengießereien angewendet, wenn große Stückzahlen gefragt sind. Die Gussformen werden maschinell hergestellt. Dabei geht es vor allem ums Überwachen der automatisierten Anlagen beim Gießen von Werkstücken aus Eisen, Stahl und anderen Metallen.

Druck- und Kokillenguss
In diesem Segment arbeiten Gießereimechaniker/-innen meist an automatischen Gießanlagen und an Schmelzöfen. Mithilfe von Dauerformen stellen sie Gussstücke im Druck-, Kokillen- oder Stranggussverfahren her.

Feinguss kommt in kleinen und mittleren Leichtmetall- und Eisengießereien zum Einsatz, wenn kleine bis sehr kleine Gussteile mit hoher Detailstärke, Maßgenauigkeit und Oberflächenqualität gewünscht sind. Sie werden nach dem Wachsausschmelzverfahren gefertigt.

Schmelzbetrieb findet in der Regel in Leichtmetall- und Eisengießereien sowie gelegentlich in Hüttenwerken statt. Die Gießereimechaniker/-innen legen dort die Basis für gleichbleibende Qualität in den Gusswerkstoffen durch Schmelzen der exakten Legierung und Schmelzebehandlungen.
Kernherstellung schließlich spielt in Gießereien sowie bei Maschinenbauern und Automobilzulieferern mit Werksgießereien eine Rolle. Kerne sind Formbestandteile, mit denen im jeweiligen Fertiggussteil die Hohlräume und Hinterschneidungen gestaltet werden.

Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung.
Die neue Ausbildungsordnung wurde am 9. Juli 2015 auf Seite 1134 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und kann unter www1.bgbl.de abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG) Pressestelle Hansaallee 203, 40549 Düsseldorf Telefon: (0211) 6871-0, Fax: (0211) 6871-333

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