Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Neue 3-jährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer tritt zum 01.08.2001 in Kraft

(Frankfurt/Main) - Zum 01. August 2001 tritt die vom Transportgewerbe lang geforderte neue Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung in Kraft. Die Verordnung sieht eine 3-jährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer mit erweiterten Inhalten vor. Damit führte das kontinuierliche Bestreben des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., die Ausbildung der Fahrer zu modernisieren und den deutlich gestiegenen Anforderungen anzupassen, endlich zum Erfolg. 10 Jahre lang wies der BGL gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Omnibusun-ternehmer (BDO) die Politiker, Vertreter der zuständigen Ministerien und Arbeitnehmervertreter mit Nachdruck auf die unbefriedigende Ausbildungssituation hin. Nunmehr hat mit Unterstützung der Gewerkschaften die jahrelange Diskussion der Sachverständigen um Ausbildungsinhalte und Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis ihren Abschluss gefunden.

Mit der neuen Ausbildungsverordnung wird, wie der BGL mitteilt, ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen geleistet. Auszubildende lernen zuerst auf dem PKW, dann auf Fahrzeugen von 3,5 t zGG bis hin zu 40 t Fahrzeugen sicheres und wirtschaftliches Fahren.

Nach der neuen Ausbildungsverordnung lernen die angehenden Berufskraftfahrer aber nicht nur verkehrssicheres und energiesparendes Fahren von Lkw. Vielmehr werden ihnen auch weit rei-chende technische, kaufmännische und logistische Kenntnisse vermittelt. Sie sichern damit durch ihre Ausbildung nicht nur ihren eigenen Arbeitsplatz, sondern tragen durch ihre verbesserte Quali-fikation wesentlich zur Stärkung der Marktposition ihres eigenen Unternehmens bei.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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