Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Neubewertung der zahnärztlichen Leistungen / Bundesausschuss will Bewertungsmaßstab bis Mitte Mai 2003 beschließen

(Berlin) - Der erweiterte Bewertungsausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen will laut Beschluss seiner Sitzung vom 19. Juli "den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen und die bundesmantelvertraglichen Abrechnungsbestimmungen unverzüglich bis zum 15. Mai 2003 beschließen". Die neuen Regelungen könnten dann zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Bei den Verhandlungen des Bewertungsausschusses am vergangenen Freitag wurden die Anträge der Krankenkassen, die unter anderem vorsahen, bis Ende des Jahres 2002 einen Beschluss auf alleiniger Basis ihrer arbeitswissenschaftlichen Studie herbeizuführen, abgelehnt.

Laut Beschluss des Gremiums soll nach den bereits terminierten weiteren Sitzungen eine "in und zwischen den Leistungsbereichen austarierte, den gesetzlichen Anforderungen einer ursachengerechten, zahnsubstanzschonenden und präventionsorientierten Versorgung entsprechende Neubeschreibung" erfolgen, die insbesondere auch das Kriterium der erforderlichen Arbeitszeit berücksichtigt. Die KZBV sieht sich mit diesem Beschluss in ihrer sachbezogenen und ergebnisorientierten Arbeit zur Neubewertung der zahnärztlichen Leistungen ausdrücklich bestätigt.


Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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