Netzregelverbund der BNetzA vermindert Ineffizienzen - aber bessere Regelung lag auf dem Tisch
(Essen) - Die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Einsatz der Regelenergie macht endlich Schluss mit dem ineffizienten Gegeneinanderregeln der künstlich erhaltenen Regelzonen im deutschen Strommarkt. Aber: mehr wäre möglich gewesen. Die Wahl der BNetzA zwischen zwei Möglichkeiten fiel auf das schlechtere System, so die Einschätzung des VIK, der Interessenvertretung industrieller Energiekunden.
Obwohl die BNetzA in ihrer Begründung selbst viele Nachteile des gewählten Netzregelverbundes sieht, entscheidet sie sich aufgrund der vermeintlich schnelleren Umsetzung gegen eine zentrale Netzregelung und damit nur für die `second-best´-Lösung. Durch diese Festlegung wird auf viele Potenziale zur Belebung des Wettbewerbs sowohl im Endkunden - als auch im Regelenergiemarkt verzichtet. Die Vorteile einer zentralen Regelung, bei der endlich die allein aus Eigentumsgründen bestehenden Regelzonen ausgehebelt wären, hätten aus Sicht des VIK überwogen:
- die Einsparung von Betriebskosten der Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 9,5 Mio. Euro pro Jahr (lt. dem von der BNetzA in Aufrag gegebenen Gutachten*)
- Einsparpotentiale bei Bilanzkreisverantwortlichen und Stromhändlern von rd. 8 Mio. Euro pro Jahr durch die Möglichkeit, Fahrplanmanagement und Bilanzkreisabrechnung einmal statt viermal durchführen zu müssen.
- regelzonenübergreifende Zusammenfassung technischer Einheiten zu Anbieterpools von Minutenreserve.
"Wir hoffen darauf, dass die eingesparten Kosten auch tatsächlich bei den Netzkunden ankommen werden. Gleichzeitig bedauern wir, dass die Industrie weiterhin im Bereich der Minutenreserve ihr Potential zur Netzstabilisierung nicht angemessen einbringen kann", so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK.
* Gutachten zur Optimierung der Ausgleichsregelung von Leistungsungleichgewichten der TU Dortmund in Zusammenarbeit mit E-Bridge Consulting GmbH.
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