Netzentgeltreduzierung ist angemessene Gegenleistung für industrielle Leistungen / Bundesrat entscheidet am kommenden Freitag über Neufassung der Netzentgeltreduzierungen für große Stromkunden
(Essen) - Große industrielle Stromkunden sind Rückgrat eines stabilen Stromnetzes und liefern einen Vorteil für die Umsetzung der Energiewende. Unternehmen, die eine Netzentgeltreduzierung in Anspruch nehmen können, erbringen auf der technischen Seite geldwerte Dienstleistungen zur Netzstabilisierung und tragen so zur Netzkostenreduzierung insgesamt bei, so der VIK, die Interessenvertretung großer industrieller Energiekunden. Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit einer überarbeiteten Stromnetzentgeltverordnung, die die Netzentgeltreduzierung neu regeln soll. Zum Einen soll darin die Höhe der maximalen Reduzierung vermindert werden.
"Für uns ist das eine Gratwanderung. Auf der einen Seite sollen Unternehmen angemessene Anreize für netzstabilisierendes Verhalten erhalten, auf der anderen Seite sollen die Anreize in der Höhe auch dem Vorteil für die Netze entsprechen. Mitnahmeeffekte sollen ausgeschlossen und die Regeln unter EU-Beihilfegesichtspunkten passend gemacht sein", so Dr. Annette Loske, VIK-Hauptgeschäftsführerin.
Die folgenden geldwerten Vorteile für die Stromnetze durch große Stromkunden mit einem Strombedarf von über 10 Mio. kWh und über 7.000 Benutzungsstunden im Jahr stehen einer Netzentgeltreduzierung gegenüber:
- die relative Schwankungsbreite der gesamten Last wird reduziert; damit steigt die Prognostizierbarkeit sowie die Effizienz der Auslastung des gesamten Kraftwerksparks;
- ohne konstante Großkunden würden deutlich stärkere Regelanlagen erforderlich, um die gleiche Energiemenge zu verteilen. Folge: höhere spezifische Systemkosten;
- Frequenzausschläge im Netz werden abgemildert, die Netzregelung so erleichtert;
- Die höhere Grundlast schafft freie Kapazität im Netz und erhöht so die Einspeisemöglichkeit für erneuerbare Energienanlagen; teure Abregelungen werden verhindert.
All diese Dienstleistungen der großen Stromkunden stehen aus Sicht des VIK der kritisierten Netzentgeltbefreiungen als angemessene Gegenleistung gegenüber. Von einer überzogenen Entlastung oder Beihilfe könne keine Rede sein.
Ein Beleg dafür, dass die bestehenden Netzentgeltentlastungen in einem angemessenen Rahmen liegen, ist ein Vergleich der aktuell bestehenden Möglichkeit einer 100 Prozentigen Netzentgeltentlastung und der zuvor geltenden Regelung, die maximal eine 80 Prozentige Netzentgeltverminderung vorsah. Erst die 100 Prozentige Reduzierung der Netzentgelte hat das Pendel umschlagen lassen und einer größeren Zahl an Unternehmen die wirtschaftliche Möglichkeit eröffnet, sich auf eine Stützung der Stromnetzstabilität einzulassen und sich entsprechend anzupassen.
Damit sind die gewährten Netzentgeltreduzierungen in Deutschland aus Sicht des VIK auch keine staatlichen Beihilfen. Abgesehen davon, dass weder direkte noch indirekte staatlich verwaltete Gelder zum Einsatz kommen, werden alle Unternehmen, die diese Netzentgeltbefreiungen in Anspruch nehmen wollen, gleich behandelt und die Höhe der Netzentgeltreduzierung ist ein angemessener Gegenwert für die damit verbundenen Leistungen.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Roland Schmied, Pressesprecher
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
Telefon: (0201) 810840, Fax: (0201) 8108430
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