Pressemitteilung | k.A.

Nettosubstanzerhalt stellt Investitionsfähigkeit in Gasnetze sicher

(Berlin) – Der Bundesrat hat heute Stellung genommen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Energiewirtschaftrechts und entsprechende Änderungsanträge formuliert. Zur Forderung des Bundesrates, den Nettosubstanzerhalt aus dem Gesetz zu streichen, erklärt Dr. Wolf Pluge, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW): „Das Prinzip der Nettosubstanzerhaltung als Grundlage für kostenbasierte Durchleitungsentgelte muss wesentlicher Bestandteil des neuen Energiewirtschaftsgesetzes bleiben. Jede Einschränkung des Prinzips würde die künftige Investitionsfähigkeit der Branche in die Gasnetze gefährden. Zur uneingeschränkten Anwendung des Prinzips der Nettosubstanzerhaltung gibt es aber aus Sicht des BGW keine Alternative.“ Positiv bewertet der BGW hingegen die Forderung des Bundesrates, beim Unbundling in der deutschen Umsetzung nicht über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinauszugehen. „So können beim Unbundling den Unternehmen Synergien erhalten bleiben. Insbesondere beim organisatorischen Unbundling ist das nur möglich, wenn größere Gestaltungsspielräume für die Unternehmen geschaffen werden“, betont Pluge weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/28041-0, Telefax: 030/28041-520

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